Ærzte
        
        
          Steiermark
        
        
           || 07/08|2013
        
        
          55
        
        
          Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
        
        
          FachärztInnen für
        
        
          Praxisvertretungen gesucht
        
        
          Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Fachärztinnen
        
        
          und Fachärzten, die für die Zeit ihrer Abwesenheit eine Praxis-
        
        
          vertretung suchen. Sollten Sie als Fachärztin bzw. -arzt Interesse
        
        
          daran haben, Praxisvertretungen zu übernehmen, ersuchen wir
        
        
          um Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
        
        
          tern des Informations- und Mitgliederservices, damit wir dies
        
        
          entsprechend vormerken können:
        
        
          Tel. (0316) 8044-0
        
        
          E-Mail: 
        
        
        
          Vertretungen für
        
        
          Wochentagsnacht-Bereitschaftsdienst
        
        
          Seit April 2009 ist in der Steiermark außerhalb von Graz für die
        
        
          Wochentagsnächte (Montag bis Freitag, 19 bis 7 Uhr) ein allge-
        
        
          meinmedizinischer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Für eventu-
        
        
          elle Vertretungen in den Bezirken werden KollegInnen gesucht.
        
        
          Für bestätigte Vertretungen im organisierten Wochentagsnacht-
        
        
          Bereitschaftsdienst werden bei Planstellen-Bewerbungen zusätz-
        
        
          lich Punkte vergeben. InteressentInnen melden sich bitte bei
        
        
          Karin Ferk, Kurie Niedergelassene Ärzte: Tel. (0316) 8044-11,
        
        
          E-Mail:
        
        
        
          Meldungen von Änderungen
        
        
          Bitte vergessen Sie nicht, folgende Änderungen zu melden:
        
        
          y
        
        
          Aufnahme bzw. Einstellung
        
        
          der ärztlichen Tätigkeit
        
        
          y
        
        
          Aufnahme und Beendigung
        
        
          einer ärztlichen Nebentätigkeit
        
        
          y
        
        
          Eröffnung, Verlegung und Schließung
        
        
          von Ordinationen
        
        
          y
        
        
          Wechsel des Dienstortes
        
        
          y
        
        
          Änderung der Wohnadresse
        
        
          y
        
        
          Verleihung von Berufstiteln
        
        
          y
        
        
          Übernahme von Funktionen (z.B. Primariat)
        
        
          y
        
        
          Abteilungswechsel
        
        
          (auch innerhalb eines Krankenanstaltenträgers)
        
        
          y
        
        
          Familienstandsänderung – Namensänderung
        
        
          y
        
        
          Geburten von Kindern
        
        
          Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        
        
          des Informations- und Mitgliederservices:
        
        
          Tel. (0316) 8044-0
        
        
          Fax: (0316) 8044-790
        
        
          E-Mail: 
        
        
        
          PlanstellenAusschreibung
        
        
          07/08/2013
        
        
          
            >>
          
        
        
          Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen
        
        
          wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber
        
        
          erreichbar sind.
        
        
          Gemä
        
        
          ß §
        
        
           4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen
        
        
          §
        
        
           2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.
        
        
          §
        
        
           3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungs-
        
        
          anstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.
        
        
          §
        
        
           3 Abs. 3
        
        
          des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt
        
        
          der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
        
        
          §
        
        
           4 Abs. 1
        
        
          des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für
        
        
          Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende
        
        
          Planstellen ausgeschrieben:
        
        
          PlanstellenAusschreibung
        
        
          07/08/2013
        
        
          Fachärztinnen und Fachärzte
        
        
          Kinder- und Jugendheilkunde
        
        
          
            Voitsberg, Bezirk Voitsberg
          
        
        
          (
        
        
          §
        
        
          2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
        
        
          : 1
        
        
          ab 01.10.2013
        
        
          ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
        
        
          als Nachfolgepraxis
        
        
          
            Graz-Geidorf
          
        
        
          (
        
        
          §
        
        
          2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
        
        
          : 1
        
        
          Ab 01.10.2013
        
        
          Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden von
        
        
          der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer Nichtbewerbung
        
        
          erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
        
        
          
            Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei der Ausschrei-
          
        
        
          
            bung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen besteht keine Bewerbungs-
          
        
        
          
            pflicht.
          
        
        
          Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der Reihungsliste des
        
        
          Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
        
        
          Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen
        
        
          Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedin-
        
        
          gungen mitbewerben.
        
        
          Für die Bewerbung ist der aufgelegte
        
        
          
            Bewerbungsbogen mit allen für die Bewer-
          
        
        
          
            bung notwendigen Unterlagen
          
        
        
          bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kai-
        
        
          serfeldgasse 29, bis längstens
        
        
          22.8.2013
        
        
          einzureichen. Bewerbungsbögen sind
        
        
          bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte-
        
        
          kammer
        
        
          unter
        
        
        
           Ärzte
        
        
          abrufbar.
        
        
          
            Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
          
        
        
          
            Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
          
        
        
          
            Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht
          
        
        
          
            bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
          
        
        
          QQ
        
        
          Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher
        
        
          Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
        
        
          QQ
        
        
          Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern
        
        
          nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzule-
        
        
          gen)
        
        
          QQ
        
        
          Staatsbürgerschaftsnachweis
        
        
          QQ
        
        
          Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
        
        
          QQ
        
        
          Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt
        
        
          oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
        
        
          QQ
        
        
          Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse oder
        
        
          einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes
        
        
          einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweize-
        
        
          rischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.
        
        
          Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die
        
        
          Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregi-
        
        
          sterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der
        
        
          Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an
        
        
          die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
        
        
          Für den Geschäftsausschuss der steirischen
        
        
          §
        
        
          2-Krankenversicherungsträger: Di-
        
        
          rektor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obmann Josef Pesserl (Vorsitzender)
        
        
          Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
        
        
          Anmerkung:
        
        
          
            Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der
          
        
        
          
            Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung
          
        
        
          
            steht. Fax-Nr. 0316/8044-135.
          
        
        
          
            >>