Ærzte
Steiermark
|| 07/08|2013
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
FachärztInnen für
Praxisvertretungen gesucht
Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Fachärztinnen
und Fachärzten, die für die Zeit ihrer Abwesenheit eine Praxis-
vertretung suchen. Sollten Sie als Fachärztin bzw. -arzt Interesse
daran haben, Praxisvertretungen zu übernehmen, ersuchen wir
um Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern des Informations- und Mitgliederservices, damit wir dies
entsprechend vormerken können:
Tel. (0316) 8044-0
E-Mail:
Vertretungen für
Wochentagsnacht-Bereitschaftsdienst
Seit April 2009 ist in der Steiermark außerhalb von Graz für die
Wochentagsnächte (Montag bis Freitag, 19 bis 7 Uhr) ein allge-
meinmedizinischer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Für eventu-
elle Vertretungen in den Bezirken werden KollegInnen gesucht.
Für bestätigte Vertretungen im organisierten Wochentagsnacht-
Bereitschaftsdienst werden bei Planstellen-Bewerbungen zusätz-
lich Punkte vergeben. InteressentInnen melden sich bitte bei
Karin Ferk, Kurie Niedergelassene Ärzte: Tel. (0316) 8044-11,
E-Mail:
Meldungen von Änderungen
Bitte vergessen Sie nicht, folgende Änderungen zu melden:
y
Aufnahme bzw. Einstellung
der ärztlichen Tätigkeit
y
Aufnahme und Beendigung
einer ärztlichen Nebentätigkeit
y
Eröffnung, Verlegung und Schließung
von Ordinationen
y
Wechsel des Dienstortes
y
Änderung der Wohnadresse
y
Verleihung von Berufstiteln
y
Übernahme von Funktionen (z.B. Primariat)
y
Abteilungswechsel
(auch innerhalb eines Krankenanstaltenträgers)
y
Familienstandsänderung – Namensänderung
y
Geburten von Kindern
Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Informations- und Mitgliederservices:
Tel. (0316) 8044-0
Fax: (0316) 8044-790
E-Mail:
PlanstellenAusschreibung
07/08/2013
>>
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen
wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber
erreichbar sind.
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungs-
anstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3
des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1
des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende
Planstellen ausgeschrieben:
PlanstellenAusschreibung
07/08/2013
Fachärztinnen und Fachärzte
Kinder- und Jugendheilkunde
Voitsberg, Bezirk Voitsberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2013
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
als Nachfolgepraxis
Graz-Geidorf
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
Ab 01.10.2013
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden von
der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer Nichtbewerbung
erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei der Ausschrei-
bung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen besteht keine Bewerbungs-
pflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der Reihungsliste des
Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen
Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedin-
gungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die Bewer-
bung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kai-
serfeldgasse 29, bis längstens
22.8.2013
einzureichen. Bewerbungsbögen sind
bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte-
kammer
unter
Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht
bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
QQ
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher
Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
QQ
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern
nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzule-
gen)
QQ
Staatsbürgerschaftsnachweis
QQ
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt
oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse oder
einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes
einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweize-
rischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die
Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregi-
sterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der
Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an
die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steirischen
§
2-Krankenversicherungsträger: Di-
rektor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obmann Josef Pesserl (Vorsitzender)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der
Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung
steht. Fax-Nr. 0316/8044-135.
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