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Gesetze und
Verordnungen
Neues Gesetz für Schönheitsoperationen
Neue Standards bei der Durchführung
von ästhetischen Behandlungen gelten
seit 1. Jänner 2013, an dem das 2012 be-
schlossene Gesetz über die Durchfüh-
rung von ästhetischen Behandlungen
und Operationen in Kraft trat. Auch
das Steiermärkische Jugendschutzge-
setz wurde betreffend der Durchfüh-
rung von ästhetischen Behandlungen
und Operationen in Anlehnung an
dieses Bundesgesetz geändert.
Die Durchführung von ästhetischen
Eingriffen darf ab 2013 ausschließlich
von FachärztInnen für plastische, äs-
thetische und rekonstruktive Chirurgie,
von anderen FachärztInnen nur gemäß
einer Verordnung der Österreichischen
Ärztekammer (ÖÄK), erfolgen. Weiters
kann die ÖÄK Allgemeinmediziner
Innen die Vornahme derartiger Ein-
griffe ausdrücklich gestatten, wenn di-
ese dahingehend besondere Kenntnisse
und Fertigkeiten nachweisen können.
Neu ist, dass ästhetische Behandlungen
und Operationen an unter 16-Jährigen
nicht und bei 16- bis 18-Jährigen nur
auf Basis einer Einwilligung der Erzie-
hungsberechtigten und vorheriger psy-
chologischer Beratung durchgeführt
werden dürfen. Es gibt durch die neuen
Regelungen auch klare Aufklärungsvor-
gaben, neben medizinischen Aspekten
auch bezüglich der zu erwartenden
Kosten. Weiters ist bei der ersten ärzt-
lichen Konsultation einOperationspass
anzulegen, in welchem sämtliche Ope-
rationen einzutragen sind.
Eine strenge Werbebeschränkung und
ein Provisionsverbot sind ebenfalls
neu – bei Verstößen drohen empfind-
liche Geldstrafen.
Neu: Gesetz für
Medizinische Assistenzberufe
Am 25. September 2012 wurde das Me-
dizinische Assistenz-Berufe-Gesetz,
kurz MABG, via Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Das MABG bringt klare
Tätigkeitsprofile und eine dadurch ent-
scheidend verbesserte Rechtsgrundla-
ge für die Berufsgruppen Desinfekti-
onsassistenz, Gipsassistenz, Obdukti-
onsassistenz, Operationsassistenz, Or-
dinationsassistenz, Röntgenassistenz
und Medizinische Fachassistenz. So
wird unter anderem das Tätigkeitspro-
fil der Ordinationsassistenz durch das
neue Gesetz erweitert, Sportwissen-
schaftlerInnen können künftig in der
Trainingstherapie eingesetzt werden
– um nur zwei Beispiele zu nennen.
In Kraft trat das Medizinische Assi-
stenzberufe-Gesetz mit 1. Jänner 2013.
Die Umstrukturierung der Ausbil-
dungsmöglichkeiten (Kurse, Lehrgän-
ge und Schulbetriebe) unterliegt einer
zusätzlichen Übergangsfrist.
Neu: Auskunftsbegehren
privater Krankenversicherungen
Mit 1. Oktober 2012 traten Änderungen
des § 11a Versicherungsvertragsgesetz
(VersVG) in Kraft, das u.a. die zuläs-
sige Art und Weise der Ermittlung
von Gesundheitsdaten durch private
Versicherer regelt. Mit der geltenden
Neuregelung in § 11a Abs. 2 Z 4 VersVG
zielt der Gesetzgeber darauf ab, die
Voraussetzungen der Zulässigkeit der