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Ærzte
Steiermark
|| 01|2014
wirtschaft
&
Erfolg
So erreichen Sie die Mitarbeiter des Wohlfahrtfonds:
Telefon unter (0316) 8044
DW 64: Carmen Renner
DW 65: Ursula Fressel
DW 66: Mag. Bernd Niehs
DW 67: Kirstin Karner
Fax: (0316) 8044-136
E-Mail:
Nutzen Sie die Möglichkeit von persönlichen Termin-
vereinbarungen, um etwaige Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt zum Wohlfahrtsfonds
Informationen zum
Wohlfahrtsfonds
Wichtige Informationen für
das Kalenderjahr 2014 für
selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte
Mit einem Informationsbrief
wurden Anfang Jänner alle
selbstständig tätigen Ärz-
tinnen und Ärzte über Abläufe
und Termine im Beitragsjahr
2014 informiert. Die wich-
tigsten Informationen werden
hier komprimiert dargestellt.
Ganzjahresvor
schreibung
y
Bemessungsgrundlage für
die Vorschreibung 2014 ist
das Einkommen laut Ein-
kommensteuerbescheid des
Jahres 2012.
y
Bitte schicken Sie uns ehest-
möglich Ihren Einkommen-
steuerbescheid für das Jahr
2012, damit Ihre Vorschrei-
bung richtig berechnet wer-
den kann.
y
Sollte Ihr Einkommensteu-
erbescheid 2012 noch nicht
fertig sein, so übermitteln
Sie uns bitte weder eine Ein-
kommensteuerberechnung
noch eine Einkommensteu-
ererklärung und auch kei-
ne Einnahmen/Ausgaben-
Rechnung Ihres Steuerbera-
ters.
y
Sofern bis Mitte November
2014 kein Einkommensteu-
erbescheid 2012 übermit-
telt wird, wird eine Vor-
schreibung auf Basis der
Höchstbemessungsgrundla-
ge erfolgen.
y
Sollten Sie zusätzlich zu
Ihrer Ordination auch ein
Dienstverhältnis haben, so
erhalten Sie Ende November
eine „Zwischenabrechnung“
hinsichtlich einer allfälligen
Beitragsschuld zum Jahres-
ende.
y
Bei jenen ÄrztInnen, die
weder einen GKK-Kassen-
vertrag noch ein Dienstver-
hältnis haben, ist gemäß der
Wohlfahrtsfondsbeitrags-
ordnung eine Vorauszah-
lung in Höhe eines Viertels
der Vorschreibung zum jew.
Quartalsende zu leisten.
Formulare
Die wichtigsten Formulare,
wie z.B. das Antragsformu-
lar für die Krankenbeihil-
fe, das Formularblatt für die
Erklärung der Einkünfte,
Antrag für die Ermäßigung
der Beitragsorientierten Zu-
satzversorgung und weitere
finden Sie auf der Home-
page der Ärztekammer Stei-
ermark im Downloadcenter
unter folgendem Link: http://
Wichtige Informationen
für ÄrztInnen mit GKK-
Kassenvertrag
Mit Ende Februar muss der
Stmk. GKK eine Liste mit
den jeweiligen Quartalsein-
behalten bekannt gegeben
werden. Alle Unterlagen, die
bis spätestens 20.02.2014 an
den Wohlfahrtsfonds über-
mittelt werden, werden für
den ersten Quartalseinbehalt
berücksichtigt.
Die weiteren Termine für die
Meldung der Quartalseinbe-
halte an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse sind
Ende Mai, Ende August und
Ende November 2014.
Sollte sich zwischen der Mel-
dung des jeweiligen Quartals-
einbehaltes und des Quartal-
sultimos hinsichtlich Ihrer
Vorschreibung etwas ändern,
so können keine Änderungen
der jeweiligen Quartalsein-
behaltsmeldung an die GKK
mehr vorgenommen werden.
Grafik: Mirko Maric
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