

Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
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pOLITIK
Regierungsprogramm:
Was plant das Land in
den nächsten Jahren?
systems eingebunden wer-
den“. Die „Beteiligten“ wer-
den dann auch namentlich
aufgezählt: Gesundheitsfonds
Steiermark, Steiermärkische
Gebietskrankenkasse, Stei-
rische Ärztekammer, Patien-
tenanwaltschaft, Gemeinde-
und Städtebund, Apotheker-
kammer, Vertreterinnen und
Vertreter der Regionen.
Angekündigt wird eine Ziel-
definition für die stationäre
Versorgung, vor deren Hinter-
grund alle künftigen Investi-
tionen zu tätigen seien. Aber
die Einbindung des niederge-
lassenen Bereichs – Stichwort
Landärzte-Mangel – sei eben-
falls im Auge zu behalten. Pri-
mary Health Care wird mit
Hinweis auf die bundesweiten
Vorgaben explizit angeführt.
Als konkrete Prämissen
werden genannt:
y
So viel wie möglich ambu-
lant – so wenig wie möglich
stationär („Ambulant vor
Stationär“)
y
Syner-
gien und
Abstim-
mungen
mit allen
Trägern
der stei-
rischen
beschließen die Festlegungen
zur Gesundheit: Die flächen-
deckende Notarztversorgung
sei sicherzustellen, die Mit-
tel für Gesundheitsförderung
müssten zielorientiert einge-
setzt werden.
Deutlich schärfer und poin-
tierter als das Regierungs-
programm ist das, was der
neue Landeshauptmann
He rma nn
S chüt z enhö -
fer in einem Interview mit
der Kleinen Zeitung sagte:
„ …Eine Spitalsreform, die sich
schon im Budget 2017 abbildet,
kann es nicht geben. Dennoch
müssen wir sie machen, das
liegt mir ganz schwer im Ma-
gen und am Herzen. Vor 30
Jahren, bei der Ausgliederung
der Kages, um zu sparen, hat
das Land 40 Millionen zuge-
schossen. Heute sind es 570
Millionen. Wir müssen hier
Reformen machen, das ist al-
ternativlos, aber das wird hart
werden, sehr, sehr hart.“
16 Seiten hat das Regierungs-
programm 2015–2020. Das
Kapitel II heißt „Lebenswerte
Steiermark“. Darin geht es
um Bildung, Pflege, Armuts-
bekämpfung, Integration,
Wohnbau, Kultur, Sicherheit
– und auf einer Seite eben um
Gesundheit.
Wie praktisch jedes Regie-
rungsprogramm auf Bundes-
und Landesebene beginnt
auch dieses mit der Feststel-
lung, dass es eine qualitativ
hochwertige Gesundheitsver-
sorgung gäbe, die sicherzu-
stellen sei. Es ging und gehe
um Reformen, die neben der
qualitativen Versorgung auch
die Finanzierbarkeit gewähr-
leisten. Dann folgen die wich-
tigen Schlagworte: (weitere)
Strukturanpassungen, Op-
timierung der Versorgungs-
kette.
Vielleicht nicht wirklich neu,
aber in dieser Klarheit doch
beachtlich, ist die Betonung
der Kooperation: Der Regio-
nale Strukturplan Gesundheit
(RSG) solle „mit allen system-
relevanten Institutionen dis-
kutiert und letztendlich ge-
meinsam umgesetzt werden.
In diesem prozesshaft ange-
legten Verfahren müssen alle
Beteiligten des Gesundheits-
Gesundheitsversorgung
y
Entwicklung und Etablie-
rung neuer steirischer Ver-
sorgungsmodelle (Ausbau
von steirischen Gesund-
heitszentren im Sinne des
„Best Point of Service“ zu
Primärversorgungsmodel-
len).
y
Anpassung der Finanzie-
rungsmodelle an die ge-
änderten Rahmenbedin-
gungen
y
Mitberücksichtigung des
Notarztrettungsdienstes im
Rahmen der Versorgungs-
planung
y
Spitzenversorgung und For-
schung am Universitätskli-
nikum Graz
y
Berücksichtigung der regio-
nalwirtschaftlichen Bedeu-
tung der Spitalsstandorte
y
Bundesländerübergreifen-
de Abstimmung und Koo-
peration insbesondere mit
grenznahen Spitälern
Zwei lapidare Feststellungen
Wie in vielen
anderen Bereichen bleibt das Programm der
neuen steirischen Koalitionsregierung auch in der Gesundheit
knapp und damit allgemein. Wir haben hineingeschaut.
„Wir müssen hier Reformen machen, das
ist alternativlos, aber das wird hart werden,
sehr, sehr hart.“
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
in einem Kleine Zeitung-Interview
Fotos: Fotolia, Scheriau