

Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
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Illus: Broschüre ÖÄK
BARRIEREFREI
wirken einladend. Weit gefasst
beginnt Barrierefreiheit sogar
schon auf der Homepage – und
das nicht nur durch die Ver-
stellbarkeit der Schriftgröße.
Hinweise auf die bestmögliche
Erreichbarkeit der Ordination
– etwa mit Öffentlichen Ver-
kehrsmitteln –, Angaben zum
Behindertenparkplatz oder die
Information, dass Sehbehin-
derte auf Wunsch vomHaustor
in die Praxis begleitet wer-
den, können sich dort finden.
Über die Homepage kann auch
kommuniziert werden, welche
Barrieren – Stufen oder zu
enge WC-Anlagen – nicht be-
seitigt werden konnten. Denn
manche Ordination lässt sich
auch beim besten Willen nicht
barrierefrei gestalten.
Wenn Hürden bleiben …
Mit Neujahr 2016 sollen also
sämtliche österreichischen
Arztpraxen barrierefrei er-
reichbar und ausgestattet sein.
Und es steht jedem Menschen
mit Behinderung dann frei,
eine Schadenersatzklage we-
gen Diskriminierung einzu-
bringen. Bevor ein solcher
Fall jedoch vor Gericht gehen
wird, hat der Gesetzgeber
ein verpflichtendes Schlich-
tungsverfahren bei den Lan-
desstellen des Sozialministe-
riumservice eingeführt. Dass
Menschen mit Behinderung
von ihrem Recht durchaus
Gebrauch machen, zeigen Er-
Selbst
Kleinigkeiten helfen
Kleinigkeiten, wie Gardero-
benhaken in verschiedenen
Höhen, ein Ständer zur Auf-
bewahrung von Krücken, aus-
reichend hohe Sessel mit Arm-
lehnen oder Lampen, die auch
Menschen in Sitzposition nicht
blenden, sowie die Entfernung
hinderlicher Kleinmöbel heben
den Komfort einer Ordination.
Hier Verbesserungen vorzu-
nehmen zeigt, sich um die
individuellen Bedürfnisse der
Menschen zu kümmern. Auch
Handläufe auf dem Weg in
die Praxis – am besten jeweils
für Erwachsene und Kinder –
Rampe mit Bewegungs
flächen an Anfang und
am Ende
Platzbedarf von Menschen
mit unterschiedlichen
Behinderungen
„Nutznießer sind nicht nur Menschen
mit Behinderung, sondern auch Eltern
von Kleinkindern oder PatientInnen, die
vorübergehend in ihrer Mobilität oder
Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind.“