Ærzte
Steiermark
|| 05|2016
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primärversorgung
Vermietetes Ferien-
haus wird auch selbst
genutzt
meinmedizin und als (nicht-steirische)
GKK-Vertreter Ursula Griesser (Wien)
und Franz Kiesl (Oberösterreich) die
bekannte Primärversorgungsszene in
Österreich. Die bekanntesten Initiativen,
das PHC in Wien-Mariahilf und das
PHC-Projekt Enns, durften nicht fehlen.
Der steirische Ärztekammerpräsident
plädierte in seinem Referat für Vielfalt,
stellte einen „Facharzt für Familienme-
dizin“ als Ausbaustufe zur Diskussion
und legte klar fest: „Keine Primärver-
sorgung ohne allgemeinmedizinische
Versorgung“. Vielfältige Praxisformen,
mehr Wertschätzung für die Allgemein-
medizin, Mut und Motivation verlangte
OGAM-Präsident Christoph Dachs.
Ärztekammervertreter Clemens Stanek
brachte sich in die Schlussdiskussion
eloquent ein und benannte strukturelle
Lücken.
Ein Medizinstudent („Angefangen Me-
dizin zu studieren hab ich wegen meines
Hausarztes, er war Vorbild für mich.“)
und ein Patientenvertreter („Die Men-
schen tun wahrscheinlich mehr als das
System.“) apostrophierten das Mensch-
liche.
Fazit: Von PolitikerInnen und (stei-
rischen) KassenrepräsentantInnen war
(abgesehen von der Eröffnung) wenig
zu sehen. In der Primärversorgung tut
sich gar nicht so wenig, der Konflikt
um das Primärversorgungsgesetz blieb
weitgehend ausgespart. Die Veranstalter
konnten also zufrieden sein. „Chef-Or-
ganisator“ Stefan Korsatko war es auch.
Fortsetzung ist geplant.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
hatte im November letzten Jahres zu
entscheiden, ob die Verluste aus der
Vermietung eines Ferienhauses, das
zeitweise auch für private Zwecke ge-
nutzt wird, steuerlich abgesetzt werden
können. Das Finanzamt hat die Verluste
nicht anerkannt. Es bezeichnete die
Vermietung als Liebhaberei.
Was ist „Liebhaberei“?
Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn wer-
den u. a. Vermietungen bezeichnet, mit
denen sich über 20 bzw. 23 Jahre hin-
weg kein positiver Gesamterfolg erzielen
lässt. In seinem Erkenntnis hat der VwGH
die Frage geprüft, wie die Fixkosten der
Wohnung, die zum einen als Ferienwoh-
nung vermietet, aber auch selbst genutzt
wird, zu berücksichtigen sind:
• Alle Kosten der Vermietung, sind als
Werbungskosten zu berücksichtigen.
• Alle Ausgaben, die durch die Selbstnut-
zung anfallen, dürfen nicht berücksichtigt
werden.
• Fixkosten, die in der Zeit anfallen, in
der das Ferienhaus leer steht, sind als
gemischt veranlasst anzusehen und
aufzuteilen, sofern weder die Eigen-
nutzung noch die Vermietung als völlig
untergeordnet anzusehen ist. Wenn wie
im vorliegenden Fall eine Selbstnutzung
(an sich) jederzeit möglich ist, hat die
Aufteilung nach dem Verhältnis der Tage
der Eigennutzung zu den Tagen der
Gesamtnutzung zu erfolgen.
Euler: nicht alles anders
machen
Landärztemacher Blank
aus Bayern versprühte
Optimismus
Zufrieden: Korsatko
und Team
Franz Kiesl,
O
Ö
GKK::
„Weniger sudern,
mehr tun“
Siebenhofer-Kroitzsch:
positiv gestimmt
Stefanie Poggenburg:
AM-Fachärztin in Graz
Muna Abuzahra präsentierte
In Primo-Ergebnisse
Hoffmann: mehr
Kontinuität
Fotos: Schiffer