Background Image
Previous Page  15 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 64 Next Page
Page Background

Ærzte

Steiermark

 || 05|2016

15

primärversorgung

Vermietetes Ferien-

haus wird auch selbst

genutzt

meinmedizin und als (nicht-steirische)

GKK-Vertreter Ursula Griesser (Wien)

und Franz Kiesl (Oberösterreich) die

bekannte Primärversorgungsszene in

Österreich. Die bekanntesten Initiativen,

das PHC in Wien-Mariahilf und das

PHC-Projekt Enns, durften nicht fehlen.

Der steirische Ärztekammerpräsident

plädierte in seinem Referat für Vielfalt,

stellte einen „Facharzt für Familienme-

dizin“ als Ausbaustufe zur Diskussion

und legte klar fest: „Keine Primärver-

sorgung ohne allgemeinmedizinische

Versorgung“. Vielfältige Praxisformen,

mehr Wertschätzung für die Allgemein-

medizin, Mut und Motivation verlangte

OGAM-Präsident Christoph Dachs.

Ärztekammervertreter Clemens Stanek

brachte sich in die Schlussdiskussion

eloquent ein und benannte strukturelle

Lücken.

Ein Medizinstudent („Angefangen Me-

dizin zu studieren hab ich wegen meines

Hausarztes, er war Vorbild für mich.“)

und ein Patientenvertreter („Die Men-

schen tun wahrscheinlich mehr als das

System.“) apostrophierten das Mensch-

liche.

Fazit: Von PolitikerInnen und (stei-

rischen) KassenrepräsentantInnen war

(abgesehen von der Eröffnung) wenig

zu sehen. In der Primärversorgung tut

sich gar nicht so wenig, der Konflikt

um das Primärversorgungsgesetz blieb

weitgehend ausgespart. Die Veranstalter

konnten also zufrieden sein. „Chef-Or-

ganisator“ Stefan Korsatko war es auch.

Fortsetzung ist geplant.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

hatte im November letzten Jahres zu

entscheiden, ob die Verluste aus der

Vermietung eines Ferienhauses, das

zeitweise auch für private Zwecke ge-

nutzt wird, steuerlich abgesetzt werden

können. Das Finanzamt hat die Verluste

nicht anerkannt. Es bezeichnete die

Vermietung als Liebhaberei.

Was ist „Liebhaberei“?

Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn wer-

den u. a. Vermietungen bezeichnet, mit

denen sich über 20 bzw. 23 Jahre hin-

weg kein positiver Gesamterfolg erzielen

lässt. In seinem Erkenntnis hat der VwGH

die Frage geprüft, wie die Fixkosten der

Wohnung, die zum einen als Ferienwoh-

nung vermietet, aber auch selbst genutzt

wird, zu berücksichtigen sind:

• Alle Kosten der Vermietung, sind als

Werbungskosten zu berücksichtigen.

• Alle Ausgaben, die durch die Selbstnut-

zung anfallen, dürfen nicht berücksichtigt

werden.

• Fixkosten, die in der Zeit anfallen, in

der das Ferienhaus leer steht, sind als

gemischt veranlasst anzusehen und

aufzuteilen, sofern weder die Eigen-

nutzung noch die Vermietung als völlig

untergeordnet anzusehen ist. Wenn wie

im vorliegenden Fall eine Selbstnutzung

(an sich) jederzeit möglich ist, hat die

Aufteilung nach dem Verhältnis der Tage

der Eigennutzung zu den Tagen der

Gesamtnutzung zu erfolgen.

Euler: nicht alles anders

machen

Landärztemacher Blank

aus Bayern versprühte

Optimismus

Zufrieden: Korsatko

und Team

Franz Kiesl,

O

Ö

GKK::

„Weniger sudern,

mehr tun“

Siebenhofer-Kroitzsch:

positiv gestimmt

Stefanie Poggenburg:

AM-Fachärztin in Graz

Muna Abuzahra präsentierte

In Primo-Ergebnisse

Hoffmann: mehr

Kontinuität

Fotos: Schiffer