AERZTE Steiermark | Mai - page 36-37

Ærzte
Steiermark
 || 05|2015
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Foto: Meduni
„… Mit dieser Einigung ist es
gelungen, die Attraktivität der
Med Uni Graz als Arbeitgebe-
rin zu erhöhen und eine ausge-
wogene Balance zum Gehalts-
niveau am Standort im Sinne
der Zusammenarbeit mit der
KAGes zu erreichen. Zusätz-
lich sind die Möglichkeiten für
ein opting out im Lichte eines
neuen Krankenanstaltenar-
beitszeitgesetzes (KA-AZG)
erhalten geblieben und klare
und attraktive Richtlinien für
notwendige Strukturverän-
derungen, wie beispielsweise
die Einführung von Rufbereit-
schaften, geschaffen.“
So der enthusiastisch formu-
lierte Inhalt des Rundschrei-
bens, in dem das Rektorat
mitteilte, dass drei Betriebs-
vereinbarungen zu Gehalts-
erhöhungen für das wis-
senschaftliche Personal, zur
Arbeitszeit gemäß KA-AZG
und zur Einrichtung von Ruf-
bereitschaften abgeschlossen
worden seien.
Einen Monat später machte
der Universitätsrat den Ver-
handlern einen Strich durch
die Rechnung und stimmte
der Gehaltsanpassung nicht
zu. Die Reaktion des Be-
triebsrats in einer weiteren
Mitteilung:
„Aufgrund der Tatsache, dass
der Universitätsrat der im
Amtlichen Mitteilungsblatt
vom 31.3.2015 veröffentlich­
ten Betriebsvereinbarung
Gehaltsanpassung nicht zu-
stimmte, hat der Betriebsrat
folgenden einstimmigen Be-
schluss gefasst: Mit Ablauf des
15.05.2015 wird das Gesamt-
paket der drei Betriebsverein-
barungen widerrufen.“
Widerruf möglich?
Allerdings enthalten die Be-
triebsvereinbarungen zur Ar-
beitszeit und zu den Rufbe-
reitschaften einen Passus, der
die Frage aufwirft, ob ein
Widerruf so einfach möglich
ist:
„Diese Vereinbarung tritt
mit 01.04.2015 in Kraft und ist
mit 31.12.2020 befristet“,
steht
dort zu lesen.
„Das Platzen der Einigung ist
eine Zumutung für die derzei-
tigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – und Wissen-
schafterinnen und Wissen-
schafter aus anderen Teilen
Österreichs oder gar Deutsch-
land wird man so ganz sicher
nicht nach Graz bringen“,
warnen der steirische Ärz-
tekammerpräsident Herwig
Lindner und der Obmann der
Angestellten Ärzte, Vizepräsi-
dent Martin Wehrschütz.
Die Vertreter der Ärztekam-
mer weisen darauf hin, dass
durch das Chaos und massive
Verunsicherung der Meduni-
Ärztinnen und Ärzte auch die
Zusammenarbeit zwischen
KAGes und Meduni am Gra-
zer Klinikum „immens er-
schwert wird“.
Rektorat und Aufsichtsgre-
mium müssten nun umge-
hend Maßnahmen einleiten
und einen verbindlichen
Zeitplan für eine Lösung
bekanntgeben, um diesen
Zustand der Unsicherheit zu
beenden. Dem Betriebsrat
sagten Lindner und Wehr-
schütz „die volle rechtliche
Unterstützung“ zu.
MUG-Einigung geplatzt: Zumutung für Personal, Gefahr für Standort
Der Universitätsrat stimmt
der Betriebsvereinbarung über die Gehaltsanpassung nicht
zu. Der Betriebsrat kündigt den Widerruf aller Betriebsvereinbarungen an – sie gelten aller-
dings bis Ende 2020. Die Ärztekammer verspricht volle Unterstützung.
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Ærzte
Steiermark
 || 05|2015
Foto: Conclusio, MUG, Schiffer
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
14
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
7
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
50,00
Stand: April 2015
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Aussendung des Rektorats an alle wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Med Uni
Graz
Einigung über Gehaltsanpassungen mit dem Betriebsrat erreicht
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
ie vielen Verhandlungsstunden der letzten Monate sind erfolgreich beendet. Nach
der Zustimmung des Betriebsrates in der letzten Woche und dem heutigen
Beschluss des Rektorates zu neuen Betriebsvereinbarungen dürfen wir Ihnen die
wichtigsten Details der Verbesserungen mitteilen.
Mit dieser Einigung ist es gelungen, die Attraktivität der Med Uni Graz als Arbeitgeberin
zu erhöhen und eine ausgewogene Balance zum Gehaltsniveau am Standort im Sinne
der Zusammenarbeit mit der KAGes zu erreichen. Zusätzlich sind die Möglichkeiten für
ein opting out im Lichte eines neuen Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes (KA-AZG)
erhalten geblieben und klare und attraktive Richtlinien für notwendige
Strukturveränderungen wie beispielsweise die Einführung von Rufbereitschaften
geschaffen.
Damit kann die dynamische Entwicklung der Med Uni Graz der letzten 10 Jahre
unvermindert fortgesetzt und die gesetzeskonforme Mitwirkung an der
Krankenversorgung umgesetzt werden.
Insgesamt wurden
drei neue Betriebsvereinbarungen
beschlossen, die wichtige Bereiche
des Arbeitsalltags abbilden und den Fokus auf die wissenschaftlichen Leistungen der
MitarbeiterInnen aufzeigen sowie monetär berücksichtigen.
1) BV zu Gehaltserhöhungen für das wissenschaftliche Personal
2) BV zur Arbeitszeit gemäß KA-AZG
3) BV zur Einrichtung von Rufbereitschaften
Allen Dokumenten ist gemein, dass Sie besonders auf den universitären Arbeitsalltag
abgestimmt sind und leistungsorientierte Elemente beinhalten, um der scientific
community am Standort besonders gerecht zu werden. Dabei wurde nicht auf die
wesentliche klinische Aufgabe der PatientInnenversorgung vergessen.
Die
BETRIEBSVEREINBARUNG betreffend GEHALTSERHÖHUNGEN
konzentriert sich
auf folgende Neuerungen:
Gehaltserhöhungen über dem Kollektivvertrag für die Gehaltsgruppen B 1 und A 2
Gehaltskomponente
Rechtliche
Grundlage
Betrag 2014
Änderung
in %
Betrag neu
Gr.B1/lit.a
§ 49 KV
€ 3.107,50
4%
€ 3.231,80
Gr.B1/lit.b
§ 49 KV
€ 3.483,30
20%
€ 4.179,96
Gr.B1/lit.c
§ 49 KV
€ 3.859,30
35%
€ 5.210,06
D
Unirats-Vorsitzende Leitner,
Rektor Josef Smolle (v. l. n. r.)
1...,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35 38-39,40-41,42-43,44-45,46-47,48-49,50-51,52-53,54-55,56-57,...60
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