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Ærzte

Steiermark

 || 05|2016

37

Foto: Fotolia

wirtschaft

&

Erfolg

-

Bestätigung über die Be-

endigung des Dienstver-

hältnisses

-

Bestätigungen über die

Beendigung sämtlicher

Kassenverträge

Wann wird die Pension

ausbezahlt?

y

Bei Erfüllen der Vorausset-

zungen und Vorlage aller

notwendigen Unterlagen.

y

Die erste Pension wird im

Nachhinein ausbezahlt.

y

Alle weiteren Pensionen

werden im Vorhinein aus-

bezahlt.

y

Das heißt, dass mit der ersten

Pensionsauszahlung 2 Pensi-

onen ausbezahlt werden.

y

Die Pension wird 14 Mal

jährlich ausbezahlt, wobei

die Sonderzahlungen mit

der Juni- und der Novem-

ber- Pension erfolgen.

y

Mit der ersten Pensions-

abrechnung wird auch der

individuelle Pensionsbe-

scheid erstellt.

y

Altersversorgung vom

Wohlfahrtsfonds: Ausfüllen

eines vorgefertigten Formu-

lars, das auf der Homepage

heruntergeladen oder direkt

beim Wohlfahrtsfonds an-

gefordert werden kann.

y

Zusätzlich zum Antrag an

den Wohlfahrtsfonds müs-

sen folgende Beilagen über-

mittelt werden:

-

Antrag auf bargeldlose

Pensionszahlung (Stan-

dardformular von der

Bank)

Gewährung

Wohlfahrtsfonds

Bildquelle: open space, DNA: fotolia, aec: Stadt Linz

vorprogramm

Samstag, 24. September 2016,

Altes Rathaus, Linz

Humangenetik in der täglichen Praxis.

Was kann ich meinen PatientInnen anbieten?

• Was macht und kann das Sonderfach Medizinische Genetik:

„Wie die Humangenetik die Medizin verändert.“

• Genetische Epidemiologie: „Genetische Tests für eine individuelle Risikovorhersage häufiger

Erkrankungen: Sinn oder Unsinn?“

• Familiäre Tumorerkrankungen: „Wann ist eine genetische Beratung sinnvoll?“

• Der plötzliche Herztod: „Klinik und Genetik von Herz- und Gefäßerkrankungen die zum

plötzlichen Tod führen können.“

13

WICHTIG: Es darf kein

ärztliches Dienstverhältnis

bestehen und auch nicht

zukünftig eingegangen werden,

da dies sonst zum Verlust der

Pension vomWohlfahrtsfonds

führen würde.

Für Fragen zur Pension steht

Ihnen das Team des Wohl-

fahrtsfonds gerne zur Ver-

fügung.

Tel.: (0316) 8044-64

Fax: (0316) 8044-136

E-Mail:

wff@aekstmk.or.at