Ærzte
Steiermark
 || 12|2013
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ZUR VERGANGENHEIT:
Das sehr attraktive Zinsniveau in Schweizer Währung, in
Kombination mit tendenziell positivem Szenario mit in
Aussicht gestellten möglichen Fremdwährungsgewinnen
inklusive den Zusatzchancen am Kapitalmarkt in Form von
Ansparungen in Fonds oder Lebensversicherungen, hat viele
Ärzte veranlasst, sowohl zu privaten als auch betrieblichen
Zwecken Fremdwährungskredite (in aller Regel endfällig
“Tilgungsträgermodell“) in Anspruch zu nehmen.
ZUR GEGENWART:
Durch den starken Anstieg des Franken-Kurses hat sich
aktuell die Kreditsumme in Euro bis zu einem Drittel zum
Ursprungswert erhöht. Gleichzeitig sind die Auswirkungen aus
der Finanzmarktkrise betreffend die angesparten Tilgungsträ-
ger unübersehbar: Der Tilgungsträger ist nur mehr wenig bis
gar nichts mehr wert, der Zielwert ist weit unter Plan und/oder
die vereinbarte Zielperformance (i.d.R. 6 % netto p.a.!) hat sich
nachträglich als unrealistisch herausgestellt.
Conclusio: Bei nicht wenigen betroffenen Kreditnehmern in
Schweizer Franken ergibt sich eine wesentliche Tilgungslücke,
die bis zur halben ursprünglichen Kreditsumme reicht und
sohin auch in Beachtung der geplanten Tilgungszeit samt der
beruflichen Lebensplanung existenziell bedrohlich ist/sein
kann.
Welche Maßnahmen kann/muss ich aktuell bzw. zukünftig
setzen? Die Kunden, welche mit der Fremdwährungsfinan-
zierung nicht bewusst eine mehrfache Spekulation (Währung,
Zinsen und Tilgungsträger) eingehen wollten, sollten rasch
eine unabhängige Überprüfung der ursprünglichen Beratung
durch einen auf dieses Geschäftsmodell spezialisierten Anwalt
vornehmen lassen.
Wer glaubt, falsch, unzureichend oder gar nicht beraten
worden zu sein, muss sich jedoch dabei sehr beeilen! Wichtig
neben der Analyse der Qualität der Beratung ist die recht-
lich wesentliche Tatsache, wann der Kreditnehmer erst-
malig so richtig von seinem “Schaden“ erfahren hat. Dieser
Umstand hat mit der dreijährigen Verjährungsfrist zu tun.
Diese hängt ganz nachhaltig davon ab, wie ursprünglich die
Beratung erfolgte und nachweislich dokumentiert wurde;
zudem auch in weiterer Folge die Aufklärung im Rahmen der
z.T. jährlich stattfindenden Up-Date Gespräche und was dabei
inhaltlich vereinbart wurde.
Welche Kunden kommen für solche Fälle in Frage? Kunden, die
eine der folgenden Fragen mit „Nein“ beantworten müssen,
sindgrundsätzlichvoneinermöglichenFehlberatungbetroffen:
• Ging die Inanspruchnahme des Fremdwährungskredites
aktiv von mir aus?
• Wurden mir bei der Kreditgewährung mehrere Szenarien
betreffend möglicher zukünftiger Fremdwährungsverluste
vorgelegt und nachweislich ausgehändigt?
• Wurden die möglichen Vorteile und Nachteile dieser
Finanzierungsform klar und ausgewogen kommuniziert und
schriftlich dargestellt?
• Wurden mir Prognoserechnungen betreffend der Währung
und Tilgungsträgern erstellt und ausgehändigt, aus denen
auch klar mögliche Worst-Case Szenarien ableitbar waren?
• War die Zielrendite der Ansparungen und überhaupt
die Tilgungsträger an sich bekannt, wurden dabei die
wesentlichen Kosten, Risken und Möglichkeiten umfassend
aufgezeigt?
Die qualifizierte Beantwortung dieser und auch einer Vielzahl
mehr an Fragen entscheiden vor Gericht oder auch z.T. bei
außergerichtlichen Vergleichen mit der Bank über Erfolg oder
Misserfolg betreffend einer Fehlberatung. Ob der Komplexität
des Themas bedarf es auch in vielen Fällen zur endgültigen Be-
urteilung der Zusammenarbeit mit zusätzlichen unabhängigen
und jahrelang mit dieser Materie betrauten Fachspezialisten.
Die Symbiose zwischen langer und praktischer Erfahrung
aus der Kreditbranche von bankunabhängigen Spezialisten
und speziellen juristischen Know-How meinerseits ermöglicht
eine profunde Bestandsaufnahme
samt
Definition
möglicher
gebotener Maßnahmen für unsere
Mandanten.
Ihr Rechtsanwalt.
Für jeden Fall.
Fatale Diagnose:
“Zu Unrecht empfohlene
Fremdwährungskredite.“
RA Mag. Christine Schneidhofer
gibt) oft nicht genug Zeit für
ihre jüngeren Kolleginnen
und Kollegen. Das Turnus­
ärztetätigkeitsprofil, das die
Aufgaben der Ärztinnen und
Ärzte in Ausbildung um-
reißen sollte, ist nicht ver-
bindlich und oft genug nur
Makulatur.
Aber es gibt nicht nur ein
Problem der Jungen: Wäh-
rend früher das Gros der Ärz-
tinnen und Ärzte irgendwann
in die Niederlassung ging,
sind heute reine Spitalskar-
rieren sehr häufig geworden
– die Arbeitsbedingungen
mit regelmäßigen Nacht- und
Wochenenddiensten sind aber
vor allem in den letzten Jah-
ren vor der Pensionierung
besonders belastend.
In diesem Zusammenhang
spielt auch die Gehaltssitua-
tion eine wesentliche Rolle.
Denn die Unzufriedenheit
darüber, dass ein angemes-
senes Gesamteinkommen nur
dann zu erzielen ist, wenn
man Dienste macht und
nicht in erster Linie vom
Grundeinkommen abhängig
ist, steigt immer mehr. Und
natürlich blicken steirische
Ärztinnen und Ärzte in an-
dere Bundesländer, vor allem
aber auch ins Ausland, etwa
nach Deutschland oder in die
Schweiz, wo die ärztlichen
Einkommen deutlich über
den österreichischen bzw.
steirischen Werten liegen.
Dass man all diese Probleme
in der Steiermärkischen Kran-
kenanstaltengesellschaft er-
kannt hat und offensiv damit
umgeht, sieht man in der
Ärztekammer positiv. Des-
wegen wird die Projektar-
beit auch mitgetragen. Wich-
tig ist es aber aus ärztlicher
Sicht, sie mit den Zielen von
Reformverhandlungen über
Dienstrecht und Gehälter in
Einklang zu bringen.
„In jedem anderen Bereich ist es selbstverständlich,
zumutbare Arbeitszeitregelungen zu verwirklichen.
Was überall in der Wirtschaft selbstverständlich
ist, muss auch in den Spitälern umsetzbar
sein. Sonst ist doch jede Diskussion über
Patientensicherheit absurd, gar nicht zu reden von
der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.“
VP Martin Wehrschütz, Kurienobmann Angestellte Ärzte
„Auf der einen Seite werden die
Personalressourcen immer knapper, es soll gespart
werden, und auf der anderen Seite steigt der Do­
kumentationsaufwand ungebremst. Es muss doch
klar sein, dass sich das nicht ausgeht und die
Schere damit immer größer wird.“
David Windisch, Turnusärzteobmann
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