25
Gesundheits-
fonds: Angst vor
Diskussionen?
Mitte Mai 2012 wurde eine Änderung
des Steiermärkischen Gesundheits-
fondsgesetzes beschlossen, welche die
Entscheidungsmacht weg von der rela-
tiv breit gestreuten Gesundheitsplatt-
form hin zum weitgehend exklusiven
Präsidium verlagerte: Damit werden
in Zukunft inhaltliche, personelle
und budgetäre Entscheidungen von
den Zahlern Land Steiermark und
Sozialversicherungen getroffen. Die
Ärzteschaft meldete sowohl rechtliche
als auch inhaltliche Bedenken an und
forderte zumindest begleitende Maß-
nahmen.
Entscheidungsbefugnisse genommen
Oberstes Gremium des Gesundheits-
fonds war und blieb – wie gesetzlich
festgelegt – die Gesundheitsplattform,
die um aus VertreterInnen aus der
Arbeiter- und der Wirtschaftskammer
sowie dem Frauengesundheitsbeirat
erweitert wurde.
Allerdings wurden diesem erweiterten
Gremium auf Betreiben von Gesund-
heitslandesrätin und Fonds-Vorsitzen-
der Kristina Edlinger-Ploder ein we-
sentlicher Teil seiner Entscheidungs-
befugnisse abgenommen und in ein
auch personell aufgewertetes Präsidi-
um verlagert. Insbesondere Entschei-
dungen betreffend Personal, Inhalte
und Budget, werden also im exklusi-
ven Kreis der ZahlerInnen entschie-
den, die Plattform selbst befasst sich
nach der Reform mit grundlegenden
und vorbereitenden Debatten. Auf den
Punkt brachte Ärztekammerpräsident
Lindner die ärztliche Kritik: „Die Platt-
form zu vergrößern und gleichzeitig
de facto zu entmachten, ist in Zeiten,
in denen über mehr unmittelbare
Demokratie diskutiert wird, ein selt-
sames Signal. Effizienz darf niemals
schwerer wiegen als politische Kultur.“
Gleichzeitig wurde der Gesundheits-
fonds deutlicher als zuvor aus der Lan-
desverwaltung ausgegliedert: Eine ei-
gene Rechtspersönlichkeit war er zwar
auch vor der Reform bereits, aber das
Amt der Steiermärkischen Landesre-
gierung fungierte als Geschäftsstelle.
Für diese „Entlassung in die Unabhän-
gigkeit“ gab ein Landesrechnungshof-
bericht aus dem Spätherbst 2011 Rü-
ckendeckung. Darin wurden die Über-
schneidungen in den Zuständigkeiten
der Fonds-Geschäftsführung und der
Fachabteilung 8A kritisiert, die zu
„Kompetenzkonflikten und letztlich zu
einer mangelhaften Kontrolle“ führen
würden. Nach der Reform ist der Fonds
mangelhaften Kontrolle.
fachliche Zuständigkeit
Vom Rechnungshofbericht
kritisierte
„Kompetenzkonflikte“ wer-
den beseitigt.
1...,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24 26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,...68