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Ende der freien Arztwahl. Bei Erstkon-
takt in psychosozialen Zentren ist es
allgemein üblich, zuerst auf Psycho-
therapeutInnen und PsychologInnen
zu treffen. Der erste Kontakt mit ei-
ner Fachärztin/einem Facharzt findet
in weiterer Folge statt, wenn es für
notwendig erachtet wird. Dies kann
meines Erachtens eine fachärztliche
Basisversorgung nicht gewährleisten
und ist standespolitisch komplett ab-
zulehnen.“ Die steiermärkische GKK
sollte laut Hönigl aufgerufen werden,
die Versorgung für psychisch kranke
Kinder und Jugendliche in ihrem Ver-
sicherungsbereich zu gewährleisten.
Die anderen Kassen folgen übrigens
nicht dem STGKK-Kurs: Seit Anfang
2012 gibt es die kinder- und jugendpsy-
chiatrische Versorgung für Versicher-
te der VAEB und der SVA, seit April
2012 für die Versicherten der BVA.
Hausapothekenbefragung
Die Gemeindezusammenlegungsfreu-
digkeit des Landes gefährdet die Me-
dikamentenversorgung in der Steier-
mark extrem. Dies geht eindeutig aus
dem Ergebnis einer Umfrage unter den
steirischen hausapothekenführenden
Ärztinnen und Ärzten hervor.
Nahezu die Hälfte aller Hausapothe-
kenbetreiberInnen weiß nicht, ob ihre
Hausapothekenbewilligung durch die
geplanten Gemeindezusammenle-
gungen gefährdet ist und befürchtet,
dass ihr Ordinationsnachfolger keine
Hausapothekenbewilligung mehr er-
hält. In persönlichen Anmerkungen in
den Umfragebögen wird sehr oft über
die Unklarheit bei politischen Pläne
geklagt. In Zukunft wird es gerade im
ländlichen Raum für Ärztinnen und
Ärzte unattraktiv sein, sich niederzu-
lassen. Eine öffentliche Apotheke ohne
Ärztin/Arzt nützt niemanden.
Zu den Umfragedetails: 167 Hausapo-
theken wurden befragt. Der Rücklauf
betrug 59%. 85% der Befragten sind
an einem gemeinsamen landesweiten
Erfahrungsaustausch interessiert. Ein
Viertel der hausapothekenführenden
Ärztinnen und Ärzte besitzt einen Ge-
werbeschein. Die große Mehrheit der
hausapothekenführenden Ärztinnen
und Ärzte hat mit der Medikamenten-
abrechnung mit den Sozialversiche-
rungen keine Probleme.
Qualitätssicherungsverordnung
Die Qualitätssicherungsverordnung
der ÖÄK legt Mindeststandards an die
Qualität einer Ordination fest, die von
jeder/m OrdinationsinhaberIn einge-
halten werden müssen. Die 2006 fest-
gelegten Qualitätskriterien wurden
überarbeitet und in der neuen QSVO
2012 zusammengefasst.
Im Zuge der Evaluierungswelle 2013
wird jede/r OrdinationsinhaberIn –
egal ob Kassenärztin/arzt oder Wahl-
ärztin/Privatärztin bzw. -arzt, ob mit
eigener Ordination oder untergemie-
tet, ob voll tätig oder nur in einem
Spezialgebiet – von der ÖQMed aufge-
fordert, ihre/seine Ordination mittels
Fragebogen selbst zu evaluieren. Die
Durchführung der Evaluierung ist
eine Berufspflicht, die sich aus dem
ÄrzteG ergibt.
Leistungsinformations-
und Analyse-Werkzeug
Das Leistungsinformations- und Ana-
lyse-Werkzeug ELIAS hilft niedergelas-
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