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welche die Angleichung der derzeit
für die Ärztinnen und Ärzte des DKH
Schladming geltenden dienstrecht-
lichen Rahmenbedingungen an die
dienst- und besoldungsrechtlichen
Regelungen der Landesbediensteten
zum Inhalt hatten. Ziel war, die ver-
handelten Inhalte in weiterer Folge als
Kollektivvertrag mit der Ärztekammer
für Steiermark abschließen zu können.
BHB Marschallgasse –
Flexibilisierung der Arbeitszeit
2012 richtete die ärztliche Belegschaft
der Barmherzigen Brüder Marschall-
gasse eine Anfrage bezüglich Mög-
lichkeiten zur Flexibilisierung der
Arbeitszeit an die Kurie Angestellte
Ärzte. Nach Gesprächen mit Vertreter
Innen der Belegschaft zur Abklärung
des Status Quo kam es zur Erarbeitung
einzelner Lösungsansätze nach den
festgelegten Vorgaben.
Als Ergebnis konnte die Ärztekammer
einen Mustervorschlag zur Ergänzung
der aktuellen Betriebsvereinbarungen
(BV dienstrechtliche Rahmenbedin-
gungen sowie BV Arbeitszeitrege-
lungen) entsprechend der Wünsche
der Belegschaft vorlegen.
Betriebsvereinbarung für AMEOS
Privatklinikum Bad Aussee
Die Kurie Angestellte Ärzte erarbei-
tete Anfang 2012 eine Betriebsver-
einbarung zur Arbeitszeit für die
ärztliche Belegschaft der AMEOS
Privatklinik Bad Aussee. Im Novem-
ber 2012 prüfte die Ärztekammer den
von Seiten der Anstaltsleitung vorge-
legten Entwurf. Auf Wunsch der ärzt-
lichen Belegschaft wurde daraufhin
ein Konsensvorschlag zu einer neuen
Betriebsvereinbarung erstellt. Dieser
sieht die Möglichkeit des Abschlusses
der dienstrechtlichen Rahmenbedin-
gungen auf Basis eines Kollektivver-
trages vor.
Sondergebührenverhandlungen
2012 fanden zwischen VVO, KAGes,
der Primarärztevereinigung und der
Ärztekammer für Steiermark Ver-
handlungen zu den Sondergebühren
statt. Verhandlungspunkte waren die
Weiterentwicklung des Sonderklasse-
Honorierungssystems im Bereich der
bildgebenden Diagnostik sowie eine
Tarifanpassung der Sonderklassege-
bühren für die Jahre 2013 und 2014.
Die Ergebnisse waren durchaus posi-
tiv: So kam es zu einer Klärung von,
noch offenen Details der Systematik
des neuen Verrechnungsmodells zur
bildgebenden Diagnostik (BgD) in-
klusive der Tarifgruppen sowie der
Anzahl der Deckelungen und zu einem
Einvernehmen über nachstehende
Punkte: Struktur der Honorierung,
Implementierung einer Parallelab-
rechnung als Grundlage für die Evalu-
ierung des neuen Systems, Festlegung
der endgültigen Preise im zweiten
Halbjahr 2013 und die geplante Umset-
zung mit 1.1.2014.
Auf Anstaltsseite kommt es zur Erhö-
hung der Anstaltsgrundgebühr um
den Betrag von Euro 1,00 (€ 103,30 auf
€ 104,30) sowie einer Erhöhung der
Strukturpauschale für das Jahr 2013
von 6,5 % und für das Jahr 2014 von 6
% . Für die Hausseite bedeutet dies 2013
eine Erhöhung von 1,8 % und 2014 von
1,52 %. Die Erhöhung über das Gesamt-
volumen beträgt für das Jahr 2013 in
Summe 2,4 % und für das Jahr 2014 in
Summe 2,12 %.