Ærzte
Steiermark
 || 03|2014
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Foto: Fotolia
Kollektivvertrag für
Angestellte in Ordinationen
Anpassung der kollektivvertraglichen
Gehaltstabellen: Mit der Gewerkschaft
der Privatangestellten wurde ein neuer
Kollektivvertrag für Angestellte in stei-
rischen Ordinationen (ausgenommen bei
ZahnärztInnen) vereinbart, der rückwir-
kend mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt.
Den Verhandlungen lag eine
grundsätzliche Neubewer-
tung des Berufsbildes zu-
grunde, welche auch auf die
wesentlich höhere Ausbildung
lt. MAB-Ausbildungsverord-
nung sowie den erweiterten
Tätigkeitsbereich zurückzu-
führen ist.
Als Ergebnis wurde folgender
Abschluss erzielt:
y
Eine neu strukturierte
Gehaltstabelle
y
Eine neue Berufs­
gruppeneinteilung
y
Keine IST-Lohnerhöhung
y
Keine Erhöhung
der Gefahrenzulage
y
Laufzeit auf zwei Jahre
(bis 01.01.2016)
y
Eine Ausweitung der Nor-
malarbeitszeit zwischen
06:00-07:00 Uhr und 20:00-
22:00 Uhr mit einem Zu-
schlag von 25 %.
y
Einschränkung der Anrech-
nung der Karenzzeiten auf
denselben Arbeitgeber.
Wie schon in den Vorjah-
ren wurde ausschließlich die
Erhöhung der kollektivver-
traglichen Gehaltsansätze
vereinbart. Eine Erhöhung
der Ist-Löhne wurde nicht
vereinbart.
Das bedeutet, dass grund-
sätzlich keine Erhöhung
vorgenommen werden muss,
falls mit den Angestellten
bereits höhere Gehälter als
diese kollektivvertraglichen
Mindestgehälter vereinbart
wurden.
Mit dem Ergebnis sowie
der Perspektive gute Bedin-
gungen für das Ordinations-
personal zu schaffen, wird
das, was bereits in der Praxis
realisiert ist, auch formal
umgesetzt.
„Der Kollektiv vertragsab-
schluss ist ein deutliches Zei-
chen der Wertschätzung für
unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, allerdings liegen
die Realeinkommen in der
Regel schon jetzt deutlich
über dem Kollektivvertrag“,
betont Vizepräsident und Ku-
rienobmann Jörg Garzarolli.
Der Kollektivvertrag findet
rückwirkend mit 01.01.2014
seine Gültigkeit.
Die Veröffentlichung erfolgt
auf der Homepage der Ärzte-
kammer für Steiermark unter
– Down-
loadcenter – Verträge – Kol-
lektivverträge.
Privatärztlicher
Empfehlungstarif
Der privatärztliche Empfehlungstarifkatalog wurde
überarbeitet und angepasst und ist ab sofort über die
Homepage der Ärztekammer für Steiermark www.
aekstmk.or.at im geschützten Bereich unter Niederge-
lassene Ärzte – Tarife – Privathonorartarif – Empfeh-
lungstarif der Ärztekammer für Steiermark abrufbar
(einloggen nicht vergessen!).
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