46
Ærzte
Steiermark
 || 03|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer, Ärztekammer
tische Aussprache hat im All-
gemeinen zwischen 10 und
15 Minuten zu dauern. Die
ausführliche therapeutische
Aussprache ist grundsätzlich
in der Ordination zu führen.
In medizinisch begründeten
Fällen ist die ausführliche
therapeutische Aussprache
auch im Rahmen einer Visite
zulässig.
Die ausführliche therapeu-
tische Aussprache ist grund-
sätzlich nur bei eigenen Pa-
tientInnen verrechenbar. Bei
FachärztInnen für Neurolo-
gie und Psychiatrie ist eine
gleichzeitige Verrechnung
der ausführlichen therapeu-
tischen Aussprache und der
Position „Psychotherapeu-
tische Sitzung“ bei eigenen
PatientInnen innerhalb eines
Quartales nur mit Begrün-
dung möglich.
Eine Zuweisung zum Zweck
einer ausführlichen therapeu-
tischen Aussprache ist un-
zulässig. Bei zugewiesenen
PatientInnen kann die aus-
führliche therapeutische Aus-
sprache nur dann verrechnet
werden, wenn dies im Zuge
der weiteren Behandlung
medizinisch notwendig ist.
VertragsfachärztInnen für
Psychiatrie und Neurologie
können bei zugewiesenen Pa-
tientInnen keine ausführliche
therapeutische Aussprache
verrechnen.
Sonderregelungen für
die §2-Kassen bzw.
Großen Kassen:
Für die gleichzeitige Ver-
rechnung der ausführlichen
therapeutischen Aussprache
mit einer der nachstehend
angeführten Positionen gilt
Folgendes:
a)
Pos. 002 – Dringende
Ordination außerhalb der
Dr. Wilfried Kaiba und
GERD WONISCH, MPH
Die Therapeutische
Aussprache (TA):
Ausführliche diagnostisch-
therapeutische Aussprache
zwischen Ärztin/Arzt und
PatientIn als integrierter The-
rapiebestandteil (ärztliches
Gespräch);
§2-Kassen
(Große Kassen: STGKK,
BKK, SVB):
y
Position 147
y
€ 12,62
Verrechenbar nur für Ärz-
tInnen für Allgemeinmedizin,
VertragsfachärztInnen für In-
nere Medizin und Vertrags-
fachärztInnen für Kinderheil-
kunde in höchstens in 18 %;
für die übrigen FachärztInnen
(ausgenommen FÄ für Ra-
diologie, Labormedizin und
physikalische Medizin) in 11
% der Behandlungsfälle pro
Quartal;
Kleine Kassen
(BVA, VAEB, SVA,
KFA-Graz und Wien):
y
Position TA
y
BVA/KFA: € 13,00
y
VAEB: € 13,58
y
SVA: € 14,99
Verrechenbar nur für Ärz-
tInnen für Allgemeinmedi-
zin, VertragsfachärztInnen
für Innere Medizin und Ver-
tragsfachärztInnen für Kin-
derheilkunde in höchstens 25
Prozent; für die übrigen Fach-
ärztInnen (ausgenommen FÄ
für Radiologie, Labormedizin
und physikalische Medizin)
in höchstens 18% der Behand-
lungsfälle pro Quartal;
Erläuterungen
Die Erläuterungen der Ho-
norarordnungen aller Kassen
besagen: Mit der ausführ-
lichen therapeutischen Aus-
sprache soll grundsätzlich
eine Erweiterung und Ver-
tiefung der Therapie erreicht
werden; darunter fällt jeden-
falls nicht die Anamnese.
Die Ärztin bzw. der Arzt hat
die ausführliche therapeu-
tische Aussprache persönlich
zu führen; die Verwendung
medialer Hilfsmittel (z.B. Vi-
deo) oder die ausführliche
therapeutische Aussprache
mit mehreren PatientInnen
gleichzeitig ist unzuläs-
sig. Die Gesprächsführung
mit Eltern und Kindern bzw.
Angehörigen bei geistig ein-
geschränkten PatientInnen
(ApoplexiepatientInnen) ist
zulässig.
Die ausführliche therapeu-
Tipps aus dem
kassenärztlichen Referat:
Therapeutische Aussprache
Mit einer Serie
wollen wir Tipps zur Abrechnung geben.
Wir werden einzelne Leistungen der Honorarordnung
behandeln und auf häufige Abrechnungsfehler hinweisen.
Bitte nehmen Sie bei Fragen mit uns Kontakt auf
(Tel. 0316 8044 DW 34).
Kassenärztlicher Referent
Dr. Wilfried Kaiba
Gerd Wonisch, MPH,
Kurie Niedergelassene Ärzte
Tipps für
Kassenärztinnen
und Kassenärzte
1...,36,37,38,39,40,41,42,43,44,45 47,48,49,50,51,52,53,54,55,56,...68