Ærzte
Steiermark
|| 03|2014
39
wirtschaft
&
Erfolg
Über Umwege zum
Online-Pensionskonto
IBAN-Umstellung verschoben
Da die Umstellung auf das SEPA-Zah-
lungssystem schleppend verlaufen ist, hat
die EU-Kommission vorgeschlagen, die
Übergangsfrist für die Einführung von
BIC (der internationalen Bankleitzahl)
und IBAN (der internationalen Konto-
nummer) um sechs Monate nach hinten
zu verschieben. Damit ist die Verwen-
dung der internationalen Bankverbin-
dungsdaten – anstatt der herkömmlichen
Kontonummer und Bankleitzahl – erst
ab 1. August 2014 Pflicht, anstatt wie
bisher vorgesehen schon seit 1.Februar.
Für SEPA müssen Unternehmen ihre
Buchungssoftware umstellen und die
Bankverbindungen ihrer Kunden für
Lastschriften mit IBAN und BIC er-
fassen. Das gilt auch für Vereine. Die
bisherigen Kontonummern und Bank-
leitzahlen werden abgeschafft und durch
die internationalen Zahlungsdaten er-
setzt. In Österreich besteht die IBAN
aus 20 Stellen und beginnt mit AT. Für
Überweisungen im Inland reicht nach
der Umstellung die Angabe der interna-
tionalen Kontonummer. Für Auslands-
überweisungen ist vorerst neben dieser
auch die internationale Bankleitzahl
BIC erforderlich.
Um das neu eingeführte Pensionskonto
online einzusehen, ist
es notwendig, eine Bürgerkarte oder Handysignatur zu beantragen.
Mit der Einführung des neuen
Pensionskontos ab 1. Jänner
2014 werden die Pensionen
für alle ab 1. Jänner 1955 ge-
borenen Personen ausschließ-
lich auf Basis eines Pensi-
onskontosystems berechnet.
Personen, die ab 1. Jänner
1955 geboren sind und bis
zum 31. Dezember 2004 min-
destens ein Versicherungsmo-
nat erworben haben, erhalten
eine Kontoerstgutschrift: Die
bis Ende 2013 erworbenen
Versicherungsmonate werden
zusammengeführt und als
Kontoerstgutschrift ins neue
Pensionskonto übertragen.
Seit 1. Jänner 2014 gibt es
keine andere Pensionsberech-
nung mehr, es gilt ausschließ-
lich die Berechnung mit dem
neuen Pensionskonto.
Um diese Umstellung voran
zu treiben, hat die Pensi-
onsversicherungsanstalt rund
900.000 Versicherte ange-
schrieben, um vorhanden Lü-
cken im Versicherungsverlauf
zu schließen. Ab dem 2. Juni
2014 soll dann für alle Ver-
sicherten die Konto-Erstgut-
schrift online einsehbar sein.
Dafür ist es für die Versicher-
ten notwendig, eine Bürger-
karte oder Handysignatur zu
beantragen.
Die Wege zur
Bürgerkarte
y
Online-Aktivierung mit
bestehender Bürgerkarte:
Wenn Sie Ihre alte e-card
noch haben, können Sie
damit hier Ihre neue e-
card selbst aktivieren. Das
funktioniert im Regelfall
bis maximal drei Monate
nach dem Ablauf der Eu-
ropäischen Krankenversi-
cherungskarte (=Rückseite
der e-card). Ihre alte e-card
wird dadurch nicht automa-
tisch widerrufen, sondern
bleibt weiterhin als Bürger-
karte gültig (maximal eben
diese drei Monate). Wenn
Sie Ihre alte e-card nicht
mehr haben, stehen Ihnen
die nachstehenden Akti-
vierungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
y
Aktivierung über Finanz
Online: Voraussetzung ist
ein FinanzOnline-Zugang.
y
Persönliche Aktivierung
in einer der zahlreichen
Registrierungsstellen: Vo-
raussetzung: Amtlichen
Lichtbildausweis und e-card
mitbringen. Vorteil: Die
Aktivierung wird von spezi-
ell ausgebildeten Mitarbei-
terInnen durchgeführt und
Ihre Bürgerkarte ist sofort
einsatzbereit. Eine Liste der
Registrierungsstellen finden
Sie auf
y
Aktivierung mittels einge-
schriebenen RSa-Brief: Der
Brief wird automatisch an
Ihre Hauptwohnsitz-Adres-
se geschickt. Der Brief kann
auf
bestellt werden.
Die Wege zur
Handysignatur
y
Online-Aktivierung mit
bestehender Bürgerkarte:
Voraussetzung ist eine akti-
vierte Bürgerkarte.
y
Aktivierung über Finanz
Online:
Voraussetzung ist
ein FinanzOnline-Zugang
y
Aktivierung mit Online-
banking:
Voraussetzung ist
ein Online-Banking-Zu-
gang. Eine einmalige Ak-
tivierungsgebühr von 1,96
Euro wird dabei verlangt
und die Identifizierung er-
folgt über Online-Banking,
was einige Tage Wartezeit
auf den Bestätigungs-Brief
mit sich bringt.
y
Persönliche Aktivierung in
einer der Registrierungs-
stellen oder Finanzämter:
Voraussetzung ist es, einen
amtlichen Lichtbildausweis
und das Mobiltelefon mit-
zubringen. Die Aktivierung
wird von speziell ausge-
bildeten MitarbeiterInnen
durchgeführt und ist in
wenigen Minuten erledigt.
Alle weiteren Informationen
zu den Registrierungen finden
Sie auf