38
Ærzte
Steiermark
|| 03|2014
Foto: Schiffer
wirtschaft
&
Erfolg
Rat und D@ten
:
Die EDV-Kolumne
Microsoft-Web-APP heißt
nun Office Online. Was ist
das?
Mit „Office
Online“ hat
M i c r o s o f t
einen neuen
Dienst für die
P r o g r a mm e
Word, Excel
und Powerpoint
g e s c h a f f e n .
Nach einer Registrierung
können Sie sich dort anmelden
und Ihre persönlichen
Dateien sowohl erstellen
als auch bearbeiten, eine
Softwareinstallation auf Ihrem
PC ist nicht mehr notwendig.
Der Vorteil ist, dass Sie mit
„Office Online“ unabhängig
von Standort, Computer und
Betriebssystem (auf PC, Tablet
u.v.m.) arbeiten und Ihre
Dateien mit MitarbeiterInnen
teilen können. Microsoft hat
den Cloud-Dienst OneDrive
geöf fnet.
Mit
diesem
Speicherdienst können Dateien
sowohl von mobilen Geräten,
als auch vom PC in die Cloud
gestellt bzw. abgerufen werden.
Dieser kostenlose Dienst ist
ab sofort am Netz – und das
mit neuen Features. Unter
anderem wurde das Video-
Sharing optimiert und ein
automatis ches
Kamera-
Back-up für Android-Geräte
eingeführt, welches das
Teilen von Fotos direkt vom
Smartphone auf andere Geräte
vereinfacht. Darüber hinaus
können Dokumente in Echtzeit
parallel bearbeitet werden, da
Microsoft seine Office-Web-
Apps in den Speicherdienst
integriert hat. Im kostenlosen
OneDrive-Paket sind sieben
GB Speicherplatz enthalten. Für
mehr muss gegen Bezahlung
ein Abo gelöst werden. Tipp:
Alwin
Günzberg
Voraussetzungen für die Gewährung
der
Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds
Absicherung
im Alter
Die Altersversorgung des
Wohlfahrtsfonds bildet das
zweite Pensionsstandbein ne-
ben der staatlichen Pension
(SVA oder ASVG bzw. Beam-
tenpension). Im Gegensatz
zur staatlichen Pension ist
das Regelpensionsalter für
Männer und Frauen gleich,
nämlich das vollendete 65.
Lebensjahr.
Folgende Zusammenfas-
sung soll Ihnen einen kurzen
Überblick über die Voraus-
setzungen und das Procedere
geben:
Erreichen der
Altersgrenze
y
Regelpensionsalter ist für
Männer und Frauen das
vollendete 65. Lebensjahr
y
Möglichkeit einer vorzei-
tigen Altersversorgung ab
dem vollendeten 60. Le-
bensjahr (mit lebenslangen
Abschlägen).
Voraussetzungen
y
Zurücklegung aller Kassen-
verträge (inkl. des Vertrages
für die Gesundenuntersu-
chung):
Bitte beachten Sie
die Kündigungsfrist von
einem Quartal!
y
Beendigung aller Dienstver-
hältnisse
y
Bei Gruppenpraxen mit
Kassenverträgen:
Nachweis
des Ausscheidens des Gesell-
schafters bzw. Gesellschaf-
terwechsels
y
Begleichung sämtlicher zum
Stichtag bestehenden of-
fenen Beiträge.
Möglichkeiten nach
Pensionsantritt
y
Weiterführung der ärzt-
l ichen Tät ig keit a l s
Wahlärztin/-arzt
y
Weiterführung der ärzt-
l ichen Tät ig keit a l s
Wohnsitzärztin/-arzt
y
Beendigung der ärztlichen
Tätigkeit samt Streichung
aus der Ärzteliste
y
Eintragung als außeror-
dentliches Mitglied
y
WICHTIG:
Es darf
kein
ärztliches Dienstverhältnis
bestehen und auch nicht
zukünftig eingegangen wer-
den, da dies ansonsten zum
Verlust der Pension vom
Wohlfahrtsfonds führen
würde.
Wie und wann komme
ich zu meiner Pension
vom Wohlfahrtsfonds
und vom Staat (SVA
oder ASVG bzw. Be
amtenpension)?
y
Beide Pensionen
müssen se-
parat
beantragt werden.
y
Die Altersversorgung vom
Wohlfahrtsfonds muss im
Vorhinein
beantragt werden.
y
A ltersversorgung vom
Wohlfahrtsfonds:
Ausfüllen
eines vorgefertigten Formu-
lars, dieses kann auf der
Homepage herunter gela-
den oder direkt beim Wohl-
fahrtsfonds beantragt wer-
den.
y
Zusätzlich zum Antrag an
den Wohlfahrtsfonds müs-
sen folgende Beilagen über-
mittelt werden:
-
Antrag auf bargeldlose
Pensionszahlung (Stan-
dardformular von der
Bank)
-
Bestätigung über die Be-
endigung des Dienstver-
hältnisses
-
Bestätigungen über die
Beendigung sämtlicher
Kassenverträge
Wann wird meine
Pension ausbezahlt?
y
Bei Erfüllen der Vorausset-
zungen und Vorlage aller
notwendigen Unterlagen.
y
Die erste Pension wird im
Nachhinein ausbezahlt.
y
Alle weiteren Pensionen
werden im Vorhinein aus-
bezahlt.
y
Das heißt, dass mit der er-
sten Pensionsauszahlung
zwei Pensionen ausbezahlt
werden.
y
Die Pension wird 14 Mal
jährlich ausbezahlt, wobei
die Sonderzahlungen mit
der Juni- und der Novem-
ber-Pension erfolgen.
y
Mit der ersten Pensions-
abrechnung wird auch der
individuelle Pensionsbe-
scheid erstellt.
Für Fragen zur Pension steht
Ihnen das Team des Wohl-
fahrtsfonds gerne zur Verfü-
gung.
Tel. (0316) 8044-64
Fax: (0316) 8044-136
E-Mail: