Ærzte
Steiermark
|| 03|2014
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Sprechstunde:
Diese Lei-
stung kann nicht gleichzei-
tig mit der ausführlichen
therapeutischen Ausspra-
che verrechnet werden.
b)
Pos. 317 – (Verbale In-
tervention) und Pos. 318
– (Psychiatrische Notfallbe-
handlung - Kriseninterven-
tion).
Diese Leistungen kön-
nen nicht gleichzeitig mit
der therapeutischen Aus-
sprache verrechnet werden.
c) Pos. 491 – Detaillierter
schriftlicher Ernährungs-
plan:
Neben dieser Lei-
stungsposition kann die
ausführliche therapeutische
Aussprache nur mit entspre-
chender Begründung (ande-
re Diagnose) und wenn die
Aussprache nicht am Tage
der Ausfertigung des Er-
nährungsplanes stattfindet,
verrechnet werden.
d) Pos. 493 – Denver-Deve-
lopment-Test:
Im gleichen
Quartal ist die ausführliche
therapeutische Aussprache
nur verrechenbar, wenn in
begründeten Fällen nach
Durchführung des Denver-
Development-Testes daraus
her vorgehende Behand-
lungen erforderlich sind
bzw. wenn eine weitere Dia-
gnose die Aussprache erfor-
derlich macht.
e)
Pos. 495 – Beratung bei
kindlichen psychosoma-
tischen Beschwerden
kann
innerhalb eines Quartales
nicht gemeinsam mit der
ausführlichen therapeu-
tischen Aussprache verrech-
net werden.
f)
Die gleichzeitige Verrech-
nung
der ausführlichen
therapeutischen Ausspra-
che mit einer Basisunter-
suchung im Rahmen der
Vorsorgeuntersuchung ist
ausgeschlossen.
g)
Psychotherapeutische Me-
dizin – Pos. 337, 338 und
339:
Diese Leistungen kön-
nen nicht gleichzeitig mit
der therapeutischen Aus-
sprache verrechnet werden.
Sonderregelungen für
Kleine Kassen (Sonder-
versicherungsträger)
:
Die gleichzeitige Verrechnung
der „Ausführlichen thera-
peutischen Aussprache“ mit
den Pos. Nrn. 36d, 36e und
36f für FachärztInnen für
Neurologie und Psychiatrie
ist bei eigenen PatientInnen
innerhalb eines Quartals nur
mit Begründung möglich. Die
gleichzeitige Verrechnung
der „Ausführlichen therapeu-
tischen Aussprache“ mit der
Pos. Nr. 34h innerhalb eines
Quartals bzw. mit der Pos. Nr.
36a innerhalb eines Monats
ist nicht möglich, es sei denn
unter Angabe einer weiteren
neuen Diagnose. Die gleich-
zeitige Verrechnung der „Aus-
führlichen therapeutischen
Aussprache“ mit einer Basi-
suntersuchung im Rahmen
des Vorsorgeuntersuchungs-
Gesamtvertrages innerhalb
eines Abrechnungsmonates
ist ausgeschlossen.
TIPP des
Kassenärztereferates:
Aus Diskussionen mit Ver-
tragsärztinnen und -ärzten
mussten wir feststellen, dass
die Therapeutische Ausspra-
che von vielen Ärztinnen und
ÄrztInnen bei Vorliegen der
medizinischen Indikation
zwar oft erbracht wird, aber
nicht verrechnet wird.
Auch die mehrmalige Ver-
rechnung der TA pro Patien-
tIn und Quartal ist ohne wei-
teres möglich. Im nächsten
Heft werden wir näher auf die
Verrechnung des Koordinati-
onszuschlags bei den einzel-
nen Kassen eingehen.
Sollten Sie Fragen zur Ab-
rechnung, haben oder auch
Anregungen zu dieser Serie
bitte kontaktieren Sie uns
telefonisch unter 0316/8044-
34 oder per Email unter
Betreuungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2
Mehr Infos erhalten Sie unter: (0316) 80 35-5111
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