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Ærzte
Steiermark
|| 03|2015
fortbildung
Wien
„DFP-DiplominhaberInnen“
ohne
beantragtes Diplom
Salzburg
244
Niederösterreich
595
Kärnten
226
Steiermark
668
Tirol
233
Oberösterreich
514
Vorarlberg
99
Burgenland
88
Quelle: ÖÄK/Akademie der Ärzte, eigene Berechnungen, Stand: 12/2014
909
3.575
Österreich
Die Rechtslage ist eindeutig:
Ab Mitte kommenden Jah-
res wird die Einhaltung der
ärztlichen Fortbildungsver-
pflichtung überprüft. Wäh-
rend diese Überprüfung bei
anderen Berufsgruppen stich-
probenartig durch das zu-
ständige Ministerium erfolgt
(etwa in der Psychotherapie),
gibt es im ärztlichen Bereich
bekanntlich eine sehr ein-
fache Lösung: Alle Ärztinnen
und Ärzte (egal, ob angestellt
oder niedergelassen), die zu
den Überprüfungsstichtagen
ein gültiges DFP-Diplom be-
sitzen, brauchen gar nichts zu
tun – die Akademie der Ärzte
hat sie in der Liste.
Aber: Noch haben nicht alle
ein DFP-Diplom. Und was
tatsächlich erstaunlich ist:
Mehr als 3.500 Ärztinnen und
Ärzte in Österreich haben
zwar alle Voraussetzungen
für das DFP-Diplom erfüllt,
es aber nicht beantragt. Was
ungefähr so ist, als ob man
regelmäßig auf ein Sparbuch
einzahlt, es aber dann ver-
steckt und vergisst.
„Spitzenreiter“
Steiermark
Die Zahl der „Nicht-Nutze-
rinnen und -Nutzer in den
einzelnen Bundesländern in
Österreich liegt zwischen acht
und zehn Prozent“, weiß die
Akademie der Ärzte laut einer
Ende Dezember 2014 ver-
öffentlichten Statistik. Nur
ein Bundesland bewegt sich
deutlich über diesem Schnitt:
In der Steiermark sind es
13 Prozent aller berufsbe-
rechtigten Ärztinnen und
Ärzte bzw. potenziellen DFP-
Inhaberinnen und -Inhaber.
Anders gesagt: 668 steirische
Ärztinnen und Ärzte, die ihre
Fortbildungsverpflichtung er-
füllt haben, sind trotzdem
ohne DFP-Diplom, obwohl
sie es beantragen könnten.
Und das sind nur diejenigen,
deren Fortbildung grundsätz-
lich dokumentiert ist.
Denn es gibt auch diejeni-
gen, die in ausreichendem
Ausmaß Fortbildungen ma-
chen – vor allem bei großen
Kongressen im Ausland – dies
aber nicht dokumentieren.
Das sind vor allem angestellte
Ärztinnen und Ärzte, denen
nicht bewusst ist, dass die
Verpflichtung zum Nachweis
der Fortbildung für sie genau-
so gilt, wie für ihre nieder-
gelassenen Kolleginnen und
Kollegen.
Das bestätigen die Zahlen: In
allen Bundesländern mit Aus-
nahme von Kärnten ist der
prozentuelle Anteil der DFP-
Inhaberinnen und -Inhaber
im niedergelassenen Bereich
weit höher als im angestellten.
Vier Bundesländer liegen
dabei über dem Österreich-
durchschnitt: Salzburg, Bur-
genland, Tirol und die Steier-
mark. Hier sind die niederge-
lassenen Ärztinnen und Ärzte
besonders deutlich DFP-affi-
ner als die Kolleginnen und
Kollegen in den Spitälern.
Positiv-Anreiz
In der Niederlassung gibt
es allerdings auch Positiv-
Anreize. Denn ein aktives
DFP-Diplom wirkt sich bei
der Reihung für eine Kassen-
planstelle positiv aus. Erkennt
DFP: Fortbildungsziel erreicht,
668 steirische Ärztinnen
haben ihre gesetzliche Fortbil-
dungsverpflichtung definitiv erfüllt, können das aber nicht nach-
weisen, weil sie ihr DFP-Diplom nicht abholen. Spätestens Mitte
nächsten Jahres wird das zum Problem.