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Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

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Angestellte Ärztinnen und Ärzte

Foto: Meduni

Die Regelung gilt für den

„Mittelbau“, die Rahmen-

bedingungen für Professo-

rinnen und Professoren sollen

bis Ende Juli vorliegen.

In der Präsentation wurde

auch ein Einkommensver-

gleich mit der KAGes gezo-

gen. Die konkreten Zahlen

stimmen, wie eine Nachrech-

nung ergab. Keine Berück-

sichtigung fand aber zum

Beispiel die bei der KAGes

mögliche vorzeitige Ernen-

nung zur Oberärztin bzw.

zum Oberarzt, die eine we-

sentliche Veränderung des

Vergleichs – sowohl beim

Grundgehalt, als auch bei

der Journaldienstentlohnung

bedeuten würde.

Ähnlich wie in der KAGes

gibt es laut Präsentation auch

noch weitere Vorteile gegen­

über der Vergangenheit:

y

Angleichung des Samstag-

dienstes an den Sonntag-

dienst

y

Erhöhung der Ruf bereit-

schafts-Stundenpauschale

auf € 14,–

y

Reduktion der Arbeitsstun-

den pro Journaldienst um 7

bzw. 8 Stunden bei vollem

Lohnausgleich

y

Zulage für Ausbildungs-

und allfällige sonstige

FunktionsoberärztInnen

y

Forschungsprämie (Dritt-

mittelprämie)

Was jedenfalls gut ist: Auch

die Medizinische Universität

Graz hat nun eine Regelung.

Und zwar eine, die inhaltlich

und strukturell der KAGes-

Regelung entspricht. Damit ist

eine gewaltige Barriere für die

(notwendige) Zusammenar-

beit am LKH-Universitätskli-

nikum abgebaut.

Zu hoffen und zu erwarten ist,

dass die Regelung für die Pro-

fessorinnen und Professoren

raschest nachgereicht wird.

Nur so sind geordnete Neu-

berufungen ohne zusätzliche

Schwierigkeiten möglich.

im zweiten Anlauf erzielt

Quelle: Ärztekammer Steiermark

Lehrpraxis-Barometer

Wie geht es der Lehrpraxis?

Diese Frage wird heftig

diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,

sondern konstatiert.

Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:

16

Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:

9

Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen

an der Gesamtzahl in Prozent:

56,25

Stand: Juni 2015

In einer Informationsveranstaltung präsentierte das Rektorat am letzten

Tag im Juni die Regelung für den Mittelbau. Sie gilt bis Ende 2020.

Informationsveranstaltung

des Rektorats

30.06.2015

Rektoratssitzung, 29.06.2015