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Ærzte

Steiermark

 || 12|2016

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Angestellte Ärztinnen und Ärzte

Fotos: Schiffer

Quelle: Ärztekammer Steiermark

Lehrpraxis-Barometer

Wie geht es der Lehrpraxis?

Diese Frage wird heftig

diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,

sondern konstatiert.

Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:

8

Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:

6

Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen

an der Gesamtzahl in Prozent:

75,00

Stand: November 2016

nicht etwa nur durch den

vielbeklagten Aktivismus der

Patienten und ihrer Anwäl-

te mehr geworden, sondern

auch, weil mit dem Fortschritt

der Medizin immer mehr, im-

mer mehr lifestyle-bezogene

bzw. nicht extrem dringliche

Behandlungsmöglichkeiten

zur Verfügung stehen. Das

bedeutet mehr Arbeit (und

mehr Verdienstmöglich-

keiten) für Ärztinnen und

Ärzte, aber natürlich auch

mehr Fehlerquellen.

Erstens: Haftung kann entste-

hen aus Behandlungsfehlern

einerseits und mangelhafter

lichen Integrität zuerkennt.

Aber Achtung: Man haftet

nicht, wenn der Patient auch

dann eingewilligt hätte, wenn

er gewusst hätte, was sonst

noch so alles passieren kann.

Zweitens: Der Sorgfaltsmaß-

stab des Arztes ist der eines

Sachverständigen und daher

objektiviert.

Es gilt der Stand

Aufklärung andererseits.

Letz-

tere ist schwerer verständlich,

denn man haftet, obwohl kein

Kunstfehler passiert ist. Man

hat dem Patienten aber nicht

alles gesagt, was er hätte wis-

sen müssen, um völlig frei

in die Behandlung einzuwil-

ligen. Das ist eine Folge des

sehr hohen Werts, den unsere

Rechtsordnung der körper-

der medizinischen Wissen-

schaften. Persönliche Schwä-

chen zählen nicht. Damit

stehen die Ärzte aber nicht

alleine da, das trifft alle Pro-

fessionisten. Eher ein schwa-

cher Trost, aber – dies ist kei-

ne Maßnahme speziell gegen

Ärzte.

Drittens: Ein großes Problem

bei Behandlungsfehlern ist

die Beweislastverteilung.

Der

Patient muss den Schaden

beweisen, aber dann muss

der Arzt beweisen, dass er

nicht auf sein Handeln oder

Unterlassen zurückzuführen

ist. Das ist für den Arzt natür-

„Strafrecht ist zum Glück kein Main-

stream-Thema“, sagt der kompetente Jurist

Karl Stöger, der bei unserer Veranstaltung

„Recht als Falle“ über die rechtlichen Ri-

siken sprach, die Ärztinnen und Ärzte in

ihrer täglichen Arbeit eingehen. Natürlich

ist unser Beruf – und das wollen wir auch

– ein sehr verantwortungsvoller. Aber zum steigenden

beruflichen Anspruch kommt auch ein immer größerer

rechtlicher dazu. Wir müssen unsere Patienten medizi-

nisch richtig behandeln und aufklären. Aber wir müssen

dabei auch immer mehr bedenken, ob das medizinisch

Richtige auch einer nachträglichen rechtlichen Beurteilung

standhalten würde. Weil Patienten (und Angehörige) auch

nach schicksalhaften Ereignissen darüber nachdenken,

ob da rechtlich nicht doch jemand zu belangen wäre –

und belangt wird natürlich nicht das Schicksal, sondern

der Behandler. Das Gesetzesdickicht wird zudem immer

komplexer, viele Entscheidungen und Beurteilungen

durch Gutachter sind unwägbar. Da muss wohl auch der

Dienstgeber handeln. Und sich bewusst sein, dass rechtlich

korrektes Handeln immer mehr Zeit und diagnostischen

Aufwand erfordert. Diese Mehrbelastung einfach den

Dienstnehmern umzuhängen, geht nicht. Wir brauchen

mehr Schutz und auch mehr Zeit, um alles berücksichtigen

zu können.

Martin Wehrschütz

Immer mehr ist zu berücksichtigen

„Vor Gericht und auf Hoher See ist

man in Gottes Hand. Das ist leider

nicht ganz unrichtig.“

Karl Stöger