

Ærzte
Steiermark
|| 12|2016
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
8
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
6
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
75,00
Stand: November 2016
nicht etwa nur durch den
vielbeklagten Aktivismus der
Patienten und ihrer Anwäl-
te mehr geworden, sondern
auch, weil mit dem Fortschritt
der Medizin immer mehr, im-
mer mehr lifestyle-bezogene
bzw. nicht extrem dringliche
Behandlungsmöglichkeiten
zur Verfügung stehen. Das
bedeutet mehr Arbeit (und
mehr Verdienstmöglich-
keiten) für Ärztinnen und
Ärzte, aber natürlich auch
mehr Fehlerquellen.
Erstens: Haftung kann entste-
hen aus Behandlungsfehlern
einerseits und mangelhafter
lichen Integrität zuerkennt.
Aber Achtung: Man haftet
nicht, wenn der Patient auch
dann eingewilligt hätte, wenn
er gewusst hätte, was sonst
noch so alles passieren kann.
Zweitens: Der Sorgfaltsmaß-
stab des Arztes ist der eines
Sachverständigen und daher
objektiviert.
Es gilt der Stand
Aufklärung andererseits.
Letz-
tere ist schwerer verständlich,
denn man haftet, obwohl kein
Kunstfehler passiert ist. Man
hat dem Patienten aber nicht
alles gesagt, was er hätte wis-
sen müssen, um völlig frei
in die Behandlung einzuwil-
ligen. Das ist eine Folge des
sehr hohen Werts, den unsere
Rechtsordnung der körper-
der medizinischen Wissen-
schaften. Persönliche Schwä-
chen zählen nicht. Damit
stehen die Ärzte aber nicht
alleine da, das trifft alle Pro-
fessionisten. Eher ein schwa-
cher Trost, aber – dies ist kei-
ne Maßnahme speziell gegen
Ärzte.
Drittens: Ein großes Problem
bei Behandlungsfehlern ist
die Beweislastverteilung.
Der
Patient muss den Schaden
beweisen, aber dann muss
der Arzt beweisen, dass er
nicht auf sein Handeln oder
Unterlassen zurückzuführen
ist. Das ist für den Arzt natür-
„Strafrecht ist zum Glück kein Main-
stream-Thema“, sagt der kompetente Jurist
Karl Stöger, der bei unserer Veranstaltung
„Recht als Falle“ über die rechtlichen Ri-
siken sprach, die Ärztinnen und Ärzte in
ihrer täglichen Arbeit eingehen. Natürlich
ist unser Beruf – und das wollen wir auch
– ein sehr verantwortungsvoller. Aber zum steigenden
beruflichen Anspruch kommt auch ein immer größerer
rechtlicher dazu. Wir müssen unsere Patienten medizi-
nisch richtig behandeln und aufklären. Aber wir müssen
dabei auch immer mehr bedenken, ob das medizinisch
Richtige auch einer nachträglichen rechtlichen Beurteilung
standhalten würde. Weil Patienten (und Angehörige) auch
nach schicksalhaften Ereignissen darüber nachdenken,
ob da rechtlich nicht doch jemand zu belangen wäre –
und belangt wird natürlich nicht das Schicksal, sondern
der Behandler. Das Gesetzesdickicht wird zudem immer
komplexer, viele Entscheidungen und Beurteilungen
durch Gutachter sind unwägbar. Da muss wohl auch der
Dienstgeber handeln. Und sich bewusst sein, dass rechtlich
korrektes Handeln immer mehr Zeit und diagnostischen
Aufwand erfordert. Diese Mehrbelastung einfach den
Dienstnehmern umzuhängen, geht nicht. Wir brauchen
mehr Schutz und auch mehr Zeit, um alles berücksichtigen
zu können.
Martin Wehrschütz
Immer mehr ist zu berücksichtigen
„Vor Gericht und auf Hoher See ist
man in Gottes Hand. Das ist leider
nicht ganz unrichtig.“
Karl Stöger