Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
21
CIRSMedical
Mangelnde Koordination der Einsatzkräfte
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich
Rettungseinsätze. Eingebracht wurde er von einer Notfall-
sanitäterin/einem Notfallsanitäter mit über fünfjähriger
Berufserfahrung.
Eine Patientin wurde in den Morgenstunden von der
Polizei mit blutenden Handflächen auf dem Gehsteig sit-
zend vorgefunden. Sie gab an, dass ihr Stimmen befehlen
würden, sich mit Scherben zu verletzen und sich umzu-
bringen. Die Patientin weigerte sich aufzustehen und in
den Rettungswagen einzusteigen, reagierte stattdessen
aggressiv. Die/der angeforderte Notärztin/Notarzt erklär-
te, nichts tun zu können. Die Sanitäter versuchten, den
Amtsarzt zu erreichen, eine/ein PolizistIn wies darauf hin,
dass die Patientin dafür auf die nächste Polizeiinspektion
gebracht werden müsste.
Die Patientin wurde darauf gewaltsam ins Auto getragen
und mit Handschellen von einigen Polizisten auf der
Trage gehalten. Da die Polizisten befürchteten, der Pati-
entin so die Handgelenke zu brechen, wurde die Aktion
abgebrochen, eine Notärztin/ein Notarzt wurde erneut
angefordert. Diese/r versuchte weder, mit der Patientin
zu sprechen, noch deeskalierend einzugreifen. Stattdes-
sen meinte sie/er, keine Psychose zu spritzen und dass die
Sanitäter die Patientin so fixieren müssten. Letztendlich
wurde die Patientin auf dem Bauch liegend, mit Hand-
schellen am Rücken gefesselten Armen von mehreren
Polizisten auf der Trage gehalten ins Krankenhaus ge-
bracht. Dort angekommen war es wiederum nicht mög-
lich, die Patientin auf die Trage zu bringen. Erst nachdem
sie mit Dreieckstüchern fixiert wurde, konnte sie auf die
Station gebracht werden.
Als Grund gibt die/der SanitäterIn mangelnde Koordi-
nation zwischen Rettung, Polizei und Notarzt an. Die
CIRSmedical ExpertInnen stellen – mit Verweis auf das
Unterbringungsgesetz – fest, dass vor Ort grundsätzlich
ein Gutachten der/des diensthabenden Ärztin/Arztes zu
verfassen ist, bevor eine Einweisung bzw. ein Transport
gegen denWillen der Patientin/des Patienten Mithilfe der
Polizei erfolgen darf. Beim Transport ist die Anwesenheit
einer Notärztin/eines Notarztes, v.a. für ev. nötige sedie-
rende Maßnahmen, ratsam. Problem im geschilderten
Fall war, dass die/der diensthabende Amtsärztin/Amts-
arzt die für die Erstellung eines Gutachtens notwendige
Untersuchung nicht vor Ort durchgeführt hat.
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