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Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
landmedizin
Fotos: Fotolia, Ärztekammer Steiermark/Schiffer, beigestellt
Entspannung für die
steirischen Hausapotheken
Die Änderung des Apothekengesetzes
führt
zu einer Atempause für ärztliche Hausapothe-
ken: Keine negativen Auswirkungen durch Ge-
meindezusammenlegungen in der Steiermark.
Für Entspannung im Bereich
der ärztlichen Hausapothe-
ken in der Steiermark sorgt
die im Parlament beschlos-
sene Änderung des Apothe-
kengesetzes. Diese sieht vor,
dass bestehende Hausapothe-
ken in Gemeinden, die von
zwei Allgemeinmediziner
Innen mit Kassenverträgen
versorgt werden, nun nicht
innerhalb von drei Jahren
nach Ansiedlung einer öffent-
lichen Apotheke stillgelegt
werden müssen, sondern spä-
testens Ende 2018.
Für die Steiermark ist aber
vor allem ein zweiter Punkt
wesentlich: Gemeindezusam-
menlegungen werden sich für
die Versorgung durch ärzt-
liche Hausapotheken nicht
auswirken. Es gilt weiterhin
der Versorgungsstatus auf
Basis der Gemeindegrenzen
von 2006. „Das ist für alle
Steirerinnen und Steirer eine
sehr erfreuliche Nachricht
aus Wien“, sagt der Kurienob-
mann der Niedergelassenen
Ärzte, Vizepräsident Jörg
Garzarolli. Zu verdanken sei
das „sicherlich der Überzeu-
gungsarbeit der steirischen
Ärztekammer und der Lan-
desregierung, die versprochen
hatte, sich für eine diesbezüg-
liche Änderung des Apothe-
kengesetzes stark zu machen“.
Bei aller Freude gehe es jetzt
aber auch darum, eine grund-
legend gute Lösung für die
Zeit nach 2018 zu finden,
erinnerte Garzarolli: „Ärzt-
liche Hausapotheken sind ein
Grundpfeiler der ärztlichen
Versorgung am Land, daran
darf nicht gerüttelt werden.“
Kurienobmann
Vizepräsident,
Jörg Garzarolli
Hausapotheken-
referent,
Andreas Kirisitz
Hausapotheken
Co-Referent,
Reinhard Bleich