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Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
Foto: comstock
Geprüftes Deutsch
Voraussetzung für die Eintragung
in die Ärzteliste für nicht-
deutschsprachige Ärztinnen und Ärzte ist die erfolgreiche Ab-
solvierung der „Sprachprüfung Deutsch“.
Gerhild Wentner
Ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache sind laut
Ärztegesetz (§ 4) für die Ar-
beit als Ärztin bzw. Arzt in
Österreich unerlässlich. Die
akademie der ärzte begründet
dies damit, dass eine entspre-
chende Sprachbeherrschung
maßgeblich zur Qualität der
medizinischen Behandlung
beiträgt, denn sie gewährlei-
stet, dass die behandelnde
Ärztin bzw. der behandelnde
Arzt alle nötigen Informa-
tionen erhält, um Diagnose
und Therapieentscheidungen
treffen zu können.
Für einen reibungslosen Be-
handlungsablauf ist es daher
nötig, dass die behandelnde
Ärztin bzw. der behandelnde
Arzt in der Lage ist, sich mit
KollegInnen auszutauschen,
medizinischem Personal kla-
re Anweisungen zu geben
oder PatientInnen optimal
über Krankheit und Therapie
aufzuklären.
Gesetz
Daher sieht das Ärztegesetz
für Österreich vor, dass Ärzt
Innen, die Deutsch nicht als
Muttersprache haben und
die Aufnahme in die Ärzte-
liste beantragen, eine positive
Sprachprüfung ablegen müs-
sen, es sei denn, sie erfüllen
folgende Kriterien:
y
Fünf Jahre ärztliche Tätigkeit
im deutschsprachigen Raum
y
Deutschsprachige Matura
y
Deutschsprachiges Studium
y
Ausbildung und Facharzt-
prüfung im deutschspra-
chigen Raum
y
Studium der deutschen Spra-
che mit Erfolgsnachweis
Die Prüfung
Die Sprachprüfung Deutsch
der Österreichischen Ärzte-
kammer wird von der akade-
mie der ärzte abgehalten. Sie
prüft Sprachkenntnisse, die
bei der Ausübung der ärzt-
lichen Tätigkeit unerlässlich
sind und umfasst die Bereiche
Patientengespräch (Kommu-
nikation mit medizinischen
Laien, Instruktionen an Pati-
entInnen und Beantwortung
von Fragen etc.; mündlich),
Kommunikation zwischen
KollegInnen und mit medi-
zinischem Personal (münd-
lich) sowie Administration
bzw. Verwaltung (Anträge,
Beschaffung etc.; schriftlich).
Voraussetzung für einen Prü-
fungsantritt ist eine Sprach-
prüfung des „Österreichischen
Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)“
in der Schwierigkeitsstufe B2
(Mittelstufe). Das bedeutet,
KandidatInnen sollen fähig
sein, sich zu einem breiten
Themenspektrum klar und
detailliert auszudrücken und
spontan und fließend ein nor-
males Gespräch mit Mutter-
sprachigen zu führen. Die
Prüfung wird von Institu-
tionen im In- und Ausland
abgehalten, welche die von der
ÖSD Zentrale vorgegebenen
Rahmenbedingungen erfüllen.
Die Sprachprüfung der ÖÄK
findet in Wien an der ös-
terreichischen akademie der
ärzte statt. Die Anmeldung
muss spätestens drei Wochen
vor dem Prüfungstermin
erfolgen. Informationen zu
Prüfungsanmeldung, Termi-
nen und Kosten finden sie
unter
/
spdeutsch.
recht