Ærzte
Steiermark
 || 05|2013
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Foto: Photodisc
veterinärmedizinische Präpa-
rate) zu jeder Zeit verboten
sind (in und außerhalb des
Wettkampfes).
ImAbschnitt M3 (Gendoping)
wird zusätzlich der Trans-
fer von Nukleinsäuren oder
Analogen verboten, ebenso
der Gebrauch von genetisch
modifizierten Substanzen.
Beta-Rezeptorenblocker sind
imWettkampf, beim nine-pin
und ten-pin Bowling, Bridge,
Boules und Flugsport sowie
beim Power Boat nicht mehr
verboten.
Methylhexanamin gehört zur
Gruppe der Stimulanzien und
ist in Competition verboten.
Zahlreiche Varianten dieser
Substanz, z.B. Dimethyla-
mylamine, wurden syntheti-
siert und sind in zahlreichen
Nahrungsergänzungsmitteln,
z.B. „Fatburner“, aber auch in
schleimhautabschwellenden
Präparaten, enthalten. Diese
medizinischen Präparate wer-
den jedoch nicht mehr ver-
wendet. Die WADA berichtet
über 283 positive Fälle mit
steigender Tendenz.
Bei Clenbuterol, welches so-
wohl in- als auch außerhalb
von Wettkämpfen verboten
ist, wurden keine Grenzwerte
eingeführt, wobei bei sehr
niedrigen Serumspiegeln in-
dividuell entschieden werden
muss, denn eine Nahrungsmit-
telkontamination ist vor allem
imGrenzwertbereich durchaus
zu diskutieren. Diesbezügliche
Urteile müssen im Konsens so-
wohl mit den Regierungen der
einzelnen Staaten, als auch mit
den VeterinärmedizinerInnen
getroffen werden.
Prohibited List
Als Hilfe bei der Verschrei-
bung möchte ich auf die im
MEDIS (Medikamenten In-
formationssystem) am Ende je-
des Medikamentes angeführte
Dopingrelevanz hinweisen.
Natürlich auch auf die jedes
Jahr aktualisierte Prohibited
List, die auf der Homepage der
NADA (nationale Antidoping-
agentur Austria) oder WADA
einzusehen ist
).
Gendoping
Die Aktualität des Gendo-
pings ist an der am 21.03.2013
durchgeführten Warnung der
WADA (World Anti-Doping
Agency) bezüglich der Sub-
stanz GP 501516 und deren
Einnahme ablesbar. Diese
Form der akuten Warnung
wurde in diesem Fall erstmals
beschritten.
Bei dieser Substanz handelt
es sich um ein vorklinisch
getestetes Präparat, welches im
Rahmen der Adipositas einge-
setzt werden sollte, wobei die
Entwicklung des Präparates im
Stadium der Tierversuche auf-
grund erheblicher Nebenwir-
kungen abgebrochen wurde.
Trotzdem wird diese Substanz
am Schwarzmarkt gehandelt
und auch vertrieben. Positive
Tests wurden der WADA be-
reits gemeldet. Auf die Details
der Nebenwirkungen wurde
nicht eingegangen.
An diesem Beispiel sieht man,
dass uns Doping imLeistungs-,
Spitzen- und im Hobbysport
auch in Zukunft begleiten wird.
Trotzdem zeigt sich am Bei-
spiel zahlreicher des Dopings
überführter Ikonen des Sports
(z.B. Lance Armstrong), dass
die weltweiten Bemühungen
der Anti-Doping-Agenturen
nicht ganz umsonst sind. Auch
das jahrelang angeschuldigte
Läufergen der KenianerInnen,
welches sicherlich vorhanden
ist, bedarf gelegentlich der
medikamentösen Unterstüt-
zung durch Erythropoietin,
wie die positiven Fälle, welche
der WADA gemeldet wurden,
belegen.
Trotz aller Ernüchterungen
glaube ich an eine Vielzahl
ehrlich erworbener Erfolge.
Zum Schutz dieser fairen Ath-
letinnen und Athleten sollten
die weltweiten Bemühungen,
um den „Betrug“ im Hoch-
leistungssport hintanzuhalten,
weiter forciert werden. Eben-
falls ist es die Pflicht von uns
Ärztinnen und Ärzten, alle
sportbegeisterten Menschen,
welche in ihrem Ehrgeiz zu
dopingrelevanten Substanzen
greifen, über die Gefahren
und gesundheitlichen Folgen
ihres Tuns aufzuklären und zu
informieren. Falls Sie in ihrem
klinischen Alltag Fragen ha-
ben, freue ich mich über jede
persönliche Kontaktaufnahme.
OA Dr. Gerhard Postl, LKH
Graz West, Abt. für Innere Me-
dizin, E-Mail: gerhard.postl@
lkh-grazwest.at
Anti Doping Beirat der Österr.
Gesellschaft für Sportmedizin
und Prävention, Co – Referent
Sportmedizin der steir. ÄK,
Mitglied der medizinischen
Kommission sowie der Schieds-
kommission der Nationalen
Anti Doping Agentur – Austria.
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