Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Foto: Schiffer
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
34
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
16
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
47,06
Stand: April 201
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Belegschaftsvertretung und
Geschäftsführung“, erklärt
Wallner.
Nutzen des
Betriebsrates
Der Betriebsrat hat in erster Li-
nie die Aufgabe, für die Rech-
te der ArbeitnehmerInnen
einzutreten. Dies ist gerade
in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten von großer Wichtigkeit,
da Arbeitgeber oftmals versu-
chen, verstärkt Druck auf ihre
Angestellten auszuüben. Als
einzelne/r ArbeitnehmerIn
ist man meistens nicht in der
Lage, sich dagegen wirkungs-
voll zu wehren.
Hier bildet der Betriebsrat ein
wichtiges Sprachrohr, um der
Belegschaft zu ihrem Recht
zu verhelfen und in ihrem
Namen auf Unzulässigkeiten
hinzuweisen.
Jeder Betrieb mit mindestens
fünf Angestellten/Arbeiter
Innen hat die Möglichkeit,
einen Betriebsrat in seinem
Betrieb zu gründen. Je nach
dem Willen der Belegschaft
kann dabei ein Betriebsrat der
Angestellten, ein Betriebsrat
der Arbeiter oder ein gemein-
samer Betriebsrat installiert
werden.
Mitwirkungsinstrumente
Die gesetzliche Grundlage der
Rechte und Pflichten des Be-
triebsrates bildet das Arbeits-
verfassungsgesetz (ArbVG).
Hier sind neben den formalen
Erfordernissen, wie der Ablauf
der Wahl oder die Anzahl der
zu wählenden Betriebsräte
sowie der besondere Kündi-
gungs- und Entlassungsschutz
(nur mit gerichtlicher Zustim-
mung) auch die Rechte und
Pf lichten des Betriebsrates
festgelegt, wobei diese in vier
wesentliche Bereiche unterteilt
werden können:
y
Allgemeine Befugnisse:
Der Betriebsrat hat das
Recht bzw. die Aufgabe, die
Einhaltung aller gesetz-
lichen ArbeitnehmerInnen-
schutzvorschriften durch
den Arbeitgeber zu kontrol-
lieren und bei Verstößen
beim Arbeitgeber zu inter-
venieren. Außerdem hat der
Arbeitgeber den Betriebsrat
über alle Angelegenheiten,
die die Belegschaft betref-
fen, zu informieren. Dazu
kommt die Beratung und
Intervention für alle Arbeit-
nehmerInnen des Betriebes.
y
Mitwirkung in sozialen An-
gelegenheiten: Hier ist vor
allem der Abschluss von
Betriebsvereinbarungen her-
vorzuheben, insbesondere
da die für die Einrichtung
von Journaldiensten not-
wendige Ausdehnung der
täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit zwingend durch
eine Betriebsvereinbarung
geregelt werden muss.
y
Mitwirkung in personellen
Angelegenheiten:
Der Betriebsrat hat unter
anderem das Recht, an Ein-
stellungen, Versetzungen,
Verhängung von Diszipli-
narmaßnahmen, Beförde-
rungen sowie an der An-
fechtung von Kündigungen
und Entlassungen mitzu-
wirken, wobei er in einzel-
nen Fällen auch ein für den
Arbeitgeber verbindliches
Zustimmungsrecht besitzt.
y
Mitwirkung in wirtschaft-
lichen Angelegenheiten:
Der Betriebsrat besitzt ein
Recht auf Information, was
die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens betrifft und
kann in bestimmten Fällen
ein Mitglied in den Auf-
sichtsrat eines Unterneh-
mens entsenden. Auch im
Fall einer bevorstehenden
Betriebsveränderung, wie
diese z.B. in der jüngsten
Vergangenheit für das LKH
Graz West geplant war,
kommen dem Betriebsrat
umfassende Mitwirkungs-
rechte zu.
In Summe bildet der Betriebs-
rat eines jeden Unternehmens
die Basis einer starken Ver-
tretung für alle im Betrieb
beschäf tigten Arbeitneh-
merInnen. Besonders wichtig
ist in diesem Zusammenhang
die Repräsentanz aller im
Unternehmen vertretenen Be-
rufsgruppen im Betriebsrat.
Dadurch wird die interne
Zusammenarbeit der Arbeit-
nehmervertretung gestärkt
und der Belegschaft zugleich
vermittelt, dass die Anliegen
aller Arbeitnehmergruppen
durch den Betriebsrat vertre-
ten werden. Prinzipiell gilt
die Grundregel: Je besser der
Betriebsrat in sich organisiert
ist und je höher seine Akzep-
tanz bei der Belegschaft, desto
stärker ist seine Position vor
dem Arbeitgeber.
Der Betriebsrat hat eine
wichtige Funktion, deshalb ist
es uns ein Anliegen, hier unsere
Unterstützung anzubieten.
Martin Wehrschütz