Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“
Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte
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Die Selbstevaluierung ist abgeschlossen – was passiert nun?
y
Plausibilitäts- und Validitätsprüfung der eingegebenen
Daten durch die ÖQMed
y
Abklärung von allfälligen Mängeln und Meldung an die
Krankenversicherungsträger
y
Allenfalls Auftrag zur Mängelbehebung an die betroffene
Ärztin/den betroffenen Arzt
Nachweis der Mängelbe-
hebung an ÖQMed
y
Ziehung der Stichproben zur Vor-Ort-Kontrolle
y
Bekanntgabe der Evaluierungsergebnisse an die Kranken-
versicherungsträger
y
Vergabe der Qualitätszertifikate
y
Bei Nichtevaluierung oder Nichtbehebung der Mängel:
Meldung an den Disziplinaranwalt der ÖÄK
Nutzen Sie bei Bedarf das freiwillige, kostenlose Österrei-
chische Qualitätsmanagementsystem! Details und viele
hilfreiche Downloads unter
Rückfragen
Karin Ferk, 0316/8044-11
zur Risikominimierung abge-
geben. Der ursprüngliche Be-
richt wird nach vollständiger
Anonymisierung zusammen
mit einem Expertenkommen-
tar freigeschaltet. Somit kön-
nen alle von allen lernen.
Für MitarbeiterInnen gibt es
eine Arbeitsanweisung, wie
mit Beschwerden umzugehen
ist. Der Ursache einer Be-
schwerde ist nachzugehen und
gegebenenfalls werden Verbes-
serungsmaßnahmen definiert.
Bei Bedarf sind die Patient
Innen über die Möglichkeit der
Befassung einer Patientensch-
lichtungsstelle zu informie-
ren. Wenn sich im Zuge der
Bearbeitung einer Beschwerde
die Ärztekammer an die/den
OrdinationsinhaberIn wendet,
ist innerhalb einer angemes-
senen Frist eine schriftliche
Stellungnahme abzugeben.
Konstruktive Beschwerden
von PatientInnen oder Ge-
schäftspartnerInnen (z.B. Ärz-
tekollegInnen etc.) bieten der/
demOrdinationsinhaberIn die
Möglichkeit, Feedback über
ihre/seine Ordinationsabläufe
bzw. Ordinationsführung zu
erhalten. Zuerst ist zu prüfen,
ob die Beschwerde gerechtfer-
tigt ist. Wenn ja, ist idealerwei-
se gleich vorzugehen wie beim
Fehlermanagement (Fehler
wird entdeckt, Sofortmaßnah-
men zur Schadensbegrenzung,
Korrektur, Ursachenanalyse…
– siehe oben).
Die PatientInnenzufrieden-
heit in der eigenen Ordi-
nation kann bei Interesse
auch aktiv abgefragt werden,
um im Rahmen einer stän-
digen Verbesserung entspre-
chende Maßnahmen einleiten
zu können. ÖQM bietet ein
entsprechendes Feedbackfor-
mular als Basis für eine Be-
fragung.
Nicht bei jeder Beschwerde
muss unweigerlich auf eine
andere Einrichtung wie die
Schlichtungsstelle der Ärzte-
kammer für Steiermark ver-
wiesen werden. Häufig sind
Missverständnisse die Ur-
sache einer Beschwerde, die
durch ein aufklärendes Ge-
spräch beseitigt werden kön-
nen. Es bietet sich trotzdem
an, sich damit auseinander zu
setzen, welche Einrichtungen
es gibt, um im Bedarfsfall
an die richtige verweisen zu
können.