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Ærzte
Steiermark
 || 05|2013
niedergelASSene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer, comstock
Wo gehobelt wird, da fal-
len Späne. Deshalb befasst
sich die Qualitätssicherungs-
verordnung auch mit uner-
wünschten Ereignissen und
wie damit idealerweise um-
gegangen wird, nämlich in
Form eines Beschwerde- und
Fehlermanagements.
Unerwünschte Ereignisse
sind zu dokumentieren, mit
allen potenziell beteiligten
MitarbeiterInnen zu bespre-
chen und es ist die Ursache
QUALITÄT
Lust auf
wünschte Ereignisse angespro-
chen, die in der Ordination
auftreten können, sondern
auch jene, deren Ursachen au-
ßerhalb der Ordination liegen
(z.B. Anwendung fehlerhafter
Medizinprodukte oder Medi-
kamente, fehlerhafte Lieferung
von Verbrauchsmaterial). In
jedem Fall soll der Fehler der/
dem ordinationsführenden
Ärztin/Arzt zur Kenntnis ge-
bracht werden. Zur Erfassung
und Bearbeitung interner und
externer Fehler kann das Mu-
sterformular unter
.
at verwendet werden.
Idealerweise wird wie folgt
mit unerwünschten Ereignis-
sen vorgegangen:
y
Fehler wird entdeckt
y
Sofor tmaßnahmen zur
Schadensbegrenzung
y
Wenn möglich: Fehlerkor-
rektur
y
Analyse der Ursachen
y
bei internen Fehlern: Kor-
rekturmaßnahmen zur Be-
hebung der Ursache;
bei externen Fehlern: Infor-
mation an die verantwort-
liche Stelle.
y
Überprüfung, ob der Fehler
nach der Korrekturmaß-
nahme nocheinmal auftritt;
wenn ja: zurück zur Ursa-
chenanalyse
Ist eine Patientin/ein Patient
vom unerwünschten Ereig-
nis betroffen, ist diese/dieser
Sogar in gut organisierten
 und eingespielten Praxen 
können ab und zu unerwünschte Ereignisse eintreten. Ein 
gutes Beschwerde- und Fehlermanagement hilft, dass 
diese – wenn überhaupt – höchstens einmal passieren.
Die Qualitäts-
sicherungsverordnung
des Ereignisses zu eruieren.
Erforderlichenfalls sind Maß-
nahmen zu definieren und
zu setzen, um das Wieder-
auftreten des unerwünschten
Ereignisses zu verhindern.
Ebenso ist eine/ein allenfalls
betroffene/r Patientin/Patient
unverzüglich und nachweis-
lich über ein unerwünschtes
Ereignis zu informieren. Zu-
sätzlich ist bei Bedarf ein Feh-
lerberichts- und Lernsystem,
z.B. CIRSmedical, zu nutzen.
Es werden nicht nur uner-
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
bei Bedarf – allenfalls nach
Rücksprache mit der Haft-
pflichtversicherung – zu in-
formieren, ohne, dass dadurch
ein „Schuldanerkenntnis“ ab-
gegeben wird.
CIRSmedical ist ein sank-
tionsloses Online-Fehlerbe-
richts- und Lernsystem, keine
Beschwerdeplattform. Ziel der
Initiative ist, dass Mitwirkende
im Gesundheitswesen Fehler,
Beinahe-Schäden, entdeckte
Risiken, kritische Ereignisse
oder auch unerwünschte Er-
eignisse berichten können. Der
Bericht wird von geeigneten
ExpertInnen des Gesundheits-
wesens kommentiert, und es
werden Vorschläge zur Ver-
meidung der Situationen bzw.
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