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Ærzte
Steiermark
|| 05|2013
Foto: Schiffer
gesundheitspolitik
Verantwortung dafür, wel-
che Leistungen nicht erbracht
werden. In Österreich sagt die
Politik, „es bleibt alles beim
alten, ihr bekommt jede Lei-
stung – und zwar besser als
bisher, qualitätsgesichert.“ In
Wahrheit werden die Maßnah-
men so gesetzt, dass sie dann
nicht so erbracht werden, wie
das Gesetz sie vorsieht. Das ist
verdeckte Rationierung. Der
gesetzliche Anspruch wird
dadurch nicht angetastet.
Wir haben eine Fassade von
Rechtsvorschriften, die einen
vollständigen Anspruch auf
alle Leistungen wie bisher ge-
währleistet, und hintenherum
setzt man alle Maßnahmen,
um zu sparen und um zu ei-
ner mittelbaren Rationierung
zu kommen. Und das Perfide
daran ist, dass man versucht,
den Arzt damit auf die Seite
der Ökonomie zu ziehen. Man
will ihn zum Komplizen des
Sparens machen.
Kostendämpfung
Hans Jörg Schelling sagt: „Es
gibt ja mehr Geld. Es gibt nur
eine Kostendämpfung.“ Der
Ausdruck Kostendämpfung
sagt gar nichts. Man muss
fragen, wie entwickelt sich
der Bedarf? Denn nach wie
vor ist es so, dass das ASVG
den Bedarf auf dem Niveau
der jeweiligen medizinischen
Wissenschaft absichert. Da
ist es unlogisch, überhaupt
eine Pauschalzahl zu nennen.
Das Bruttosozialprodukt hat
mit der Bedarfsentwicklung
im Gesundheitssystem über-
haupt nichts zu tun.
Das ASVG wurde sozusagen
vergessen. Im ASVG war bis
jetzt eine Gesundheitspart-
nerschaft verankert, die in
etwa gleich starke Parteien
repräsentierte. Auf der einen
Seite die Ärztekammer, auf
der anderen die Sozialversiche-
rungsträger. Es gibt also keine
Möglichkeit, dass sich die So-
zialversicherungsträger andere
Vertragspartner suchen. Wie
das ausgeht sieht man bei den
Psychotherapeuten …
Es gibt eine Bestimmung im
Gesundheitsreformgesetz, die
lautet: „Bei der Versorgung
haben künftig leistungsfä-
hige Einheiten mit umfas-
senden Öffnungszeiten und
einem breiten Angebot an
Untersuchungsleistungen von
mehreren Ärzten in interpro-
fessioneller Vernetzung Vor-
rang vor der Einzelpraxis. Die
Sozialversicherung meint, die
Einzelpraxis sei tot. Im Ge-
sundheitsreformgesetz steht,
die Steuerungsgremien, in
denen die Sozialversicherung,
die Länder und der Bund
vertreten sind, können jetzt
bestimmte Leistungen, be-
stimmten Ärztegruppen zu-
weisen. Sie können bestimmte
Behandlungen in den Vorder-
grund stellen und andere wer-
den nicht mehr bezahlt. D.h.
sie können für bestimmte
Bereiche Leitlinien vorgeben.
Und jetzt bin ich bei einem
Punkt, der mich wirklich wü-
tend macht: Hier geht es doch
um die Möglichkeiten einer
Berufsgruppe, sich beruflich
zu entfalten und ihren Beruf
nach den gesetzlichen Vorga-
ben des Ärztegesetzes nach-
zugehen. Dazu kommt, dass
es um öffentliche Mittel geht.
Da bedarf es einer Legitima-
tion. Hier kann es nur einen
Weg geben, nämlich wie bis-
her gleichberechtigte Partner
zu haben. Dieses System wird
aber massiv gestört, durch
eine Vielzahl an Reformen.
Bis 2020 sind es, kumuliert,
elf Milliarden Euro, die diese
Reform bringen soll. Es ist aber
kein Entwurf da, wie Effizi-
enzreserven gehoben werden
Ich habe geradezu eine gewisse Sympathie für die
Staaten, die Rationierung und Priorisierung offen
diskutieren, weil das ehrlich ist.
Die Gesundheitsreform zerstört eigentlich das
gesamte Gesundheitssystem in Österreich, wie
es bisher existiert.