In Kürze werden wir auf Grundlage genauer
Umfragedaten sehr genau zeigen können, was die
Kolleginnen und Kollegen wirklich wollen, und
damit in die Verhandlungen mit der Steiermär-
kischen Krankenanstaltengesellschaft gehen. „Eh
klar, mehr Geld wollen sie“, werden sich Politiker
und Manager vielleicht denken. Sie kann ich
beruhigen: Wir wollen jedenfalls nicht mehr, als
andere Bundesländer und manche private Kran-
kenhäuser anbieten. Wobei die das ja auch nicht
tun, weil es ihnen ihr soziales Gewissen befiehlt,
sondern weil sie wettbewerbsfähig bleiben wollen.
Ärztinnen und Ärzte, das weiß ich auch ohne
Umfrage, wollen aber erstaunlicherweise vieles,
das nichts mit Geld zu tun hat und wo es höch-
stens erstaunlich ist, dass man darüber reden,
ja sogar dafür kämpfen, muss. Das beginnt bei
den „Jungen“, die sich in allererster Linie für eine
exzellente Ausbildung stark machen und nicht
damit einverstanden sind, dass sie als Systemer-
halter vieles von dem übernehmen müssen, was
jene nicht tun, die das System eigentlich erhalten
sollen.
Es geht um faire Arbeitsbedingungen. Dass Spi-
täler nur finanzierbar sind, weil die Arbeitsin-
spektorate nicht alles sehen, dadurch Arbeitszeit
überschreitungen nicht nur die seltene Ausnah-
me sind oder systematisch gesetzlich vorgeschrie-
bene Pausen nicht zu konsumieren sind, ist uner-
träglich. Wer das hinnimmt und gleichzeitig von
mehr Qualität und Qualitätssicherung spricht,
betreibt gesundheitspolitische Realitätsverweige-
rung. Eigentlich müsste man jeden dieser Fälle
in das Fehlermeldesystem CIRSmedical eintragen.
Vorerst, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich
eine Bitte: Machen Sie bei der Umfrage mit, die
Ergebnisse sind der Leitfaden für unsere Forde-
rungen und unser Argumentarium.
Vizepräsident Dr. Martin Wehrschütz
ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte.
intra
Weiterer Kurienbericht ab Seite 42.
Martin Wehrschütz
Wir wollen nicht mehr,
als uns zusteht
O-TON
Sozialversicherte Menschen in Österreich haben den Anspruch,
dass ihr berechtigter Bedarf nach medizinischer Hilfe im
Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens erfüllt wird, un-
abhängig davon, ob die Finanzierung aus Steuermitteln oder
Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt.
Das „Gesundheitsreformgesetz 2013“ schränkt dieses Recht
massiv ein: Nicht mehr die medizinischen Notwendigkeiten,
sondern die verpflichtende Bindung an das Bruttoinlandspro-
dukt definiert die finanzielle Ausstattung des öffentlichen Ge-
sundheitswesens. Das bedeutet, dass den betroffenen Menschen
medizinisch notwendige Leistungen jederzeit vorenthalten
werden können. Bund, Länder und Sozialversicherungen ent-
ziehen sich damit ihrer Verpflichtung, für die Bereitstellung
der medizinisch notwendigen Leistungen Sorge zu tragen.
Gleichzeitig droht dieses Gesetz, die fachliche Verantwortung
der Gesundheitsprofessionen grundlegend in Frage zu stellen
– Planungsvorgaben werden inhaltlich nicht öffentlich disku-
tiert. So wird schon in naher Zukunft verhindert, dass die Ver-
treterInnen der Gesundheitsprofessionen ihren PatientInnen,
KlientInnen und KundInnen immer die notwendige Hilfe im
Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne der frei-
en Berufsausübung zur Verfügung stellen können.
Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit einer stillen
Rationierung durch zahlreiche, öffentlich nicht oder kaum be-
kannte Maßnahmen zu sehen (z.B. Deckelungen, komplizierte
Genehmigungsverfahren, Selbstbehalte und Einschränkung
der Kapazitäten), die längst Platz gegriffen haben.
Die VertreterInnen der Gesundheitsprofessionen verlangen da-
her eine breite, transparente, gesellschaftliche Diskussion über
die fundamentale Einschränkung der Rechte der Sozialversi-
cherten im Gesundheitsbereich.
Sie fordern die verantwortlichen politischen Akteurinnen und
Akteure auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im ASVG veran-
kerten Grundrechte nicht unterlaufen werden und der Raum
für die fachlich verantwortliche Berufsausübung der im Rah-
men des öffentlichen Gesundheitswesens tätigen Professionen
gewahrt bleibt.
An die Sozialversicherungen geht der Appell, Überschüsse
vorrangig zur Sicherung der bestehenden Ansprüche der Ver-
sicherten zu verwenden und ihre Leistungen den zeitgemäßen
medizinischen Erfordernissen anzupassen.
Neun Gesundheitsorganisationen – eine Erkärung
Grazer Erklärung der
Gesundheitsprofessionen
6
Ærzte
Steiermark
|| 05|2013