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Ærzte
Steiermark
|| 02|2014
elga
Rollenspiele
Die großen Krankenanstalten
sollen als erste ELGA nutzen. Dafür
baut man in der Steiermark und
anderswo technisch anspruchsvolle
ELGA-Bereiche auf. Und muss sich
mit grundlegenden, aber sehr kon-
kreten Fragen befassen: Wer darf
was? Wie wird aufgeklärt? Wie geht
man mit dem „situativen Wider-
spruchsrecht“ der Patientinnen und
Patienten um?
zwölf wird es letztendlich
in Österreich geben, meint
Werner Leodolter, der als ehe-
maliger KAGes-Vorstands-
vorsitzender und langjähriger
IT-Fachmann den Aufbau des
ELGA-Bereichs Steiermark
vorantreibt.
Aufklärung
Wie komplex die Herausfor-
derungen sind, lässt sich am
besten von der Anwenderseite
her erklären. Ein Arzt in der
Abteilung eines steirischen
Landeskrankenhauses gibt
Daten in das KAGes-System
openMEDOCS ein. Nicht alle
diese Daten sind aber für
ELGA vorgesehen. Im Stan-
dardfall sollte das System das
wissen. Das ELGA-Gesetz
sieht aber auch die Möglich-
keit des „situativen“ Wider-
spruchs vor. Ein Patient, bei
dem eine bipolare affektive
Störung diagnostiziert wird,
kann darauf bestehen, dass
diese Information in seiner
elektronischen Gesundheits-
akte nicht aufscheint. Das
gilt nicht nur für psychische
Erkrankungen. „Über dieses
Recht ist der ELGA-Teilneh-
mer/die ELGA-Teilnehmerin
insbesondere bei ELGA-
Gesundheitsdaten, die sich
auf a) HIV-Infektionen, b)
psychische Erkrankungen,
c) Daten gemäß § 71a Abs.
1 GTG oder d) Schwanger-
schaftsabbrüche beziehen, zu
informieren“, heißt es etwas
vage im ELGA-Gesetz. Denn:
„Insbesondere“ bedeutet nicht
„ausschließlich“ … Und wie
handhabt man die Eintragung
einer an einer Diagnose hän-
genden Medikation, wie geht
man mit PatientInnen um, die
einen Sachwalter in medizi-
nischen Belangen haben?
In der Projektentwicklung
gibt es daher einen Fokus
auf die Patientenauf klä-
rung. Beim EGOR-Projekt
(der Elektronischen Gesund-
heitsakte der Ordenseinrich-
tungen) will man alle tech-
nischen Voraussetzungen für
die Patientenfreigabe bis auf
die Befundebene schaffen.
In der KAGes will man die
Aufklärung auf den Ambu-
lanz- und Aufnahmebereich
Martin Novak
ELGA ist ange-
kommen. Noch als
Hülle ohne Befül-
lung. PatientInnen
können vorerst nur
ihr Ausstiegsrecht
wahrnehmen (wenn
sie die technischen und
administrativen Hürden
bewältigen). Vor allem in
den großen Krankenhaus-
verbünden wird aber fieber-
haft an technischen Lösungen
gearbeitet, damit Patienten-
daten aus den bestehenden
Krankenhausinformationssy-
stemen ab 2015 rechtskon-
form in das ELGA-System
wandern können.
Keine geringe Herausforde-
rung: „Manche haben noch
keine Idee, wie sie damit um-
gehen werden“, sagt Michael
Wiltschnegg, gemeinsamer,
österreichweiter ELGA-Pro-
jektleiter für die Ordenskran-
kenhäuser der Barmherzigen
Brüder und Schwestern. Aber
was heißt umgehen? In erster
Linie Krankenhausverbün-
de und Spitalsgesellschaften,
wie die KAGes, aber auch
Krankenversicherungen, wie
die AUVA, bauen an ELGA-
Bereichen (so genannten Af-
finity Domains), mächtigen
Knotenpunkten, auf denen
zwar nicht unbedingt die un-
mittelbaren Patientenakten
liegen müssen, aber jedenfalls
alle Informationen, die er-
forderlich sind, um zu diesen
Daten zu gelangen. Zehn bis