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Ærzte
Steiermark
|| 09|2013
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Foto: Fotolia
Bereitschaftsdienst:
Ausnahmen von der Mautpflicht
Dies bedeutet, dass bei der
Annäherung an das Fahrzeug
von vorne oder von hinten die
Aufschrift „ARZT“ jeweils
deutlich wahrnehmbar ist.
Auf die genaue Ausführung
der Art des Schildes wird im
Arztfahrzeuge als Einsatzfahrzeuge
sind von der Mautpflicht befreit, wenn Scheinwerfer oder Warn-
leuchten mit Blaulicht (Folgetonhorn) gut sichtbar außen angebracht sind.
Bescheid der Landesregierung
hingewiesen.
Bei der Beurteilung, ob eine
Ausnahme von der Maut-
pflicht besteht, ist auf die
zeitlichen und örtlichen Be-
schränkungen der jeweilig
zutreffenden Bescheide der
Landesregierung Bedacht zu
nehmen, in denen Bezirk/
Sprengel und der Umkreis,
sowie auch die Einsatzzeit
vermerkt sind. Bei einer Kon-
trolle muss den im Bescheid
erteilten Auflagen und Bedin-
gungen entsprochen werden,
da nur unter diesen Voraus-
setzungen die Ausnahmere-
gelung von der Mautpflicht
ihre Gültigkeit findet.
Besser hören
in HNO-Praxen
Mit so genannten „Induktionsanlagen“
ver-
bessern die HNO-ÄrztInnen die Kommunikation
mit ihren PatientInnen.
Öffentliche Einrichtungen
sollten es haben, die Ärzt
Innen der ARGE-HNO-Ärzte-
Steiermark haben es: und zwar
eine Induktionsanlage, mit
der durch ein Funksignal in
das Hörgerät der PatientInnen
komfortabel kommuniziert
werden kann. Und so funk-
tioniert diese Anlage: Die
Angestellten sprechen über
ein Mikrofon mit den Patient
Innen, und das gesprochene
Wort wird direkt per Funk
in das Gerät des Gegenübers
gespielt. „Die Betroffenen in
meiner Praxis haben diese
Einrichtung alle sehr positiv
aufgenommen. Für die Nutzer
eines Hörgerätes ist diese An-
lage ein sehr großer Gewinn“,
freut sich ARGE-Obmann
und HNO-Facharzt Gernot
Tomschik über diese Neue-
rung. Seit Juli hat Tomschik
die Anlage in seiner Praxis
installiert, bis September soll
der Großteil der ARGE-Mit-
glieder damit ausgerüstet sein.
Tomschik: „Wir sehen uns mit
dieser Induktionsanlage ein
wenig als Vorreiter. Ich wün-
sche mir, dass auch andere
Fachgruppen und der öffent-
liche Bereich nachzieht und
solche Anlagen installieren.“
Laut Tomschik sind die Hör-
geräte mit aktueller Techno-
logie im Stande, dieses System
zu nutzen. Wichtig ist es, dass
eine so genannte Induktions-
spule im Hörgerät vorhanden
ist. Die Anlage in seiner Hart-
berger Praxis hat rund 1.500
Euro gekostet.