Ærzte
Steiermark
|| 09|2013
43
Foto:
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Fotolia
Novelle: Prüfungsordnung
Wesentlichste Änderung:
Reduzierung der
zeitlichen Erfordernisse für die Anmeldung zur
Facharztprüfung
Eva Englputzeder
Bis dato war eine Anmeldung
zur Facharztprüfung erst nach
56 Monaten anrechenbarer
Ausbildungszeit möglich. In
einigen Sonderfächern findet
die Facharztprüfung jedoch
nur ein Mal pro Jahr statt. Bei
einem negativen Prüfungs-
ergebnis konnte es sein, dass
ein neuerlicher Antritt zur
Facharztprüfung erst nach Ab-
solvierung der gesamten Aus-
bildungszeit erfolgen konnte.
Die Vollversammlung der Ös-
terreichischen Ärztekammer
hat nun am 21. Juni 2013 eine
Änderung der Prüfungsord-
nung (2. Novelle zur PO 2011)
beschlossen.
Eine Anmeldung zur Facharzt-
prüfung ist seit 1. Juli 2013 nach
44 Monaten anrechenbarer
Ausbildungszeit, tunlichst
überwiegend im Hauptfach,
möglich – für das Sonderfach
Mund-, Kiefer-, – und Gesicht-
schirurgie nach 20 anrechen-
baren Ausbildungsmonaten.
Zur Facharztprüfungsanmel-
dung sind das ausgefüllte
und unterfertigte Anmelde-
formular samt der Bestäti-
gung der Ausbildungszeit und
alle Rasterzeugnisse in Kopie
erforderlich. Der Anmelde-
schluss ist jeweils drei Monate
vor dem Prüfungstermin.
Seit 1. Juli 2013 sind auch die
Prüfungsantritte zur Prüfung
Arzt für Allgemeinmedizin
und zur Facharztprüfung be-
grenzt. Es sind fünf Antritte
möglich, wobei der fünfte
Prüfungsantritt in Form einer
mündlichen, kommissionellen
Prüfung abgehalten wird.
Weitere Änderung: Wird vom
Antragsteller zur Zulassung
zur Prüfung auch ein Antrag
auf Anrechnung von Zeiten
ärztlicher Ausbildung im Aus-
land (§ 14 Ärztegesetz) ein-
gebracht, kann während des
Verfahrens zur Anrechnung
eine Zulassung zur Prüfung,
vorbehaltlich der Anrechnung
der beantragten Zeiten, erteilt
werden. Werden die bean-
tragten Zeiten nicht vor dem
Prüfungstermin im für die
Zulassung notwendigen Aus-
maß angerechnet, erlischt die
vorbehaltlich ausgesprochene
Prüfungszulassung.
Für Rückfragen stehen die
Mitarbeiterinnen der Aus-
bildungsabteilung gerne zur
Verfügung.
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
22
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
5
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
22,73
Stand: August 2013
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
23
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
7
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
30,43
Stand: Juli 2013