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Ærzte
Steiermark
|| 09|2013
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Lohnsteuerfreie Zuwendungen
Überblick:
Diese Zusatzleistungen sind für MitarbeiterInnen möglich, ohne dass das Finanzministerium
einen großen Teil davon bekommt.
Alle geldwerten Vorteile aus
einem Dienstverhältnis un-
terliegen grundsätzlich der
Lohnsteuerpflicht. Dazu zäh-
len neben den Geld- auch die
Sachleistungen. Es ist nicht
möglich, einer Arbeitneh-
merin/einem Arbeitnehmer
auf Grund einer Leistung, statt
einer Prämie eine steuerfreie
Zuwendung zu zahlen. Es ist
auch zu beachten, dass die
Zuwendung zusätzlich zum
Entgelt erfolgen muss.
Die wichtigsten lohnsteuerbe-
freiten Bezüge im Überblick:
y
Zukunftssicherung: Diese
Maßnahmen sind bis zu
einem Betrag von 300 Euro
pro ArbeitnehmerIn jähr-
lich lohnsteuerfrei. Bezah-
lungen der Prämien für Le-
bens-, Kranken- und Unfall-
versicherungen müssen z.B.
allen ArbeitnehmerInnen,
bestimmten Gruppen oder
dem Betriebsratfonds zu-
fließen.
y
Betriebsveranstaltungen:
Für Feste oder Veranstal-
tungen, wie etwa eine Weih-
nachtsfeier, ist ein steuer-
freier Betrag von 365 Euro
pro ArbeitnehmerIn vorge-
sehen. Geschenke, die die
ArbeitnehmerIn während
dieser Veranstaltung erhält,
sind bis maximal 186 Euro
pro Mitarbeiter steuerfrei.
y
Zuschuss zur Kinderbetreu-
ung: ArbeitgeberInnen kön-
nen allenArbeitnehmerInnen
oder bestimmten Gruppen
einen steuerfreien Zuschuss
zur Kinderbetreuung zahlen.
Rückwirkend wird dieser
ab dem 1. Jänner 2013 auf
1.000 Euro jährlich pro be-
günstigtemKind (welches zu
Beginn des Kalenderjahres
das 10. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben darf) erhöht.
y
Freie oder verbilligte Mahl-
zeiten: Dazu zählen auch
Gutscheine bis zu 4,40 Euro
pro Tag, wenn diese nur am
Arbeitsplatz oder in nahe
gelegenen Gaststätten ein-
gelöst werden können. Sind
damit auch Lebensmittel zu
erwerben, die nicht sofort
konsumiert werden müssen,
ist ein Betrag von 1,10 Euro
pro Arbeitstag steuerfrei.
wirtschaft
&
Erfolg