34
Ærzte
Steiermark
|| 09|2013
Foto: beigestellt
Promotion
Berufshaftpflichtversicherung:
Sicherheit durch hohe Deckungssummen!
D
ie Wahl der „aus-
reichenden“ Versi-
cherungssumme ei-
ner Haftpflichtversicherung
zählt zu den verantwor-
tungsvollen Aufgaben des
Versicherungsnehmers. Da
unlimitierte Deckungen we-
der am Markt erhältlich sind
noch erschwinglich wären,
gilt es, eine realistische Ein-
grenzung des Schaden-
potenziales vorzunehmen,
indem man das Haftungs-
risiko identifiziert, mögliche
Schadenszenarien betrach-
tet und diese auch noch
ziffernmäßig bewertet.
Bei Personenschäden be-
reitet die Bewertung des
Schadenpotenziales insofern
Schwierigkeiten, als Kosten-
faktoren im Vordergrund ste-
hen, die in der Vergangenheit
einer starken Verände-
rung unterworfen waren. So
sind Heilbehandlungs- und
Pflegekosten allein infolge
steigender Lebenserwar-
tungen stark angestiegen.
Für erlittene Schmerzen,
Verunstaltungen und die
Verminderung des besseren
Fortkommens wurden im-
mer höhere Ersatzansprüche
gestellt und von Gerichten
zuerkannt. Schließlich ist
auch noch ein anhaltender
Trend der Judikatur zum Zu-
spruch professioneller Rund-
um-Pflege Schwerstgeschä-
digter festzustellen.
Solche Entwicklungen sind
über Zeiträume, die in der
Zukunft liegen, einzukalkulie-
ren und die zeitliche Spanne
von der Summenfestlegung
bei Abschluss des Versiche-
rungsvertrages bis zum Ein-
tritt des Schadenfalles kann
sehr lange sein. Aber auch
der „Regulierungszeitraum“
eines Schadenfalles sollte
keinesfalls außer Acht ge-
lassen werden, wie der deut-
sche Versicherungsverband
jüngst mit einer langjährigen
Studie über die Entwicklung
von Personenschäden im
Segment „Heilwesen“ ins
allgemeine Bewusstsein ge-
rückt hat.
Personenschäden ver-
teuern sich dramatisch!
In dieser jüngst veröffentli-
chten Studie wurde die Ent-
wicklung der durchschnitt-
lichen Schadenhöhen bei
schweren Personenschäden
(>
€
100.000,--) betrachtet
und die zugrundeliegenden
Kostentreiber analysiert. Das
Hauptaugenmerk wurde vor
allem auf die Kostenentwick-
lung während des Regulie-
rungszeitraumes gelegt. So
wurde die – in der Versiche-
rungspraxis übliche – bei
Anlage des Schadenaktes
vorgenommene Einschät-
zung der Schadenhöhe mit
dem tatsächlichen „Endscha-
den“, so wie er sich letztlich
über die Abwicklungsjahre
tatsächlich entwickelt hat,
verglichen. Es hat sich ge-
zeigt, dass bei schweren
Personenschäden nach
fünf Jahren erst ein Viertel
und nach elf Jahren erst
etwa 70 % des Endscha-
dens ausbezahlt sind. Diese
„langsame“ Regulierung der
Schadenfälle führte – ver-
bunden mit einer zugleich
beobachteten massiven Teu-
erung – zu wesentlich hö-
heren Schadensummen als
ursprünglich hierfür kalkuliert
worden ist. Nur im Eintritts-
jahr betrachtet machten die
schweren Personenschäden
anteilig etwa 20 % der ge-
samten Schadenkosten aller
Personenschäden aus. Über
den vollen Regulierungszeit-
raum hinweg betrachtet stieg
dieser Anteil jedoch auf über
50 % der gesamten Scha-
denkosten.
Die massive Teuerung der
Pflege- und Heilbehand-
lungskosten wirkte sich
auf die Regulierung der
Schäden überdurchschnitt-
lich aus. So weist hier der
Schadenaufwand im Kal-
kulationszeitraum 1998 –
2007 im Mittel eine jährliche
Steigerung von 8 % auf und
liegt damit weit über der all-
gemeinen Preissteigerung
in diesen Jahren. Von 2003
bis 2007 gab es sogar ei-
nen Anstieg von mehr als
14 % pro Jahr.
Fazit: Hohe Versiche-
rungssummen für aus-
reichende Deckungsvor-
sorge!
Die Versicherungssumme
der Berufshaftpflichtversi-
cherung muss für sehr lan-
ge Zeiträume vorausschau-
end gewählt werden. Es
empfiehlt sich daher, durch
höhere Versicherungssum-
men ausreichend Vorsorge
für zukünftige Kostenent-
wicklungen und nicht zuletzt
zum Schutz des eigenen
Vermögens zu treffen.
Autor: Dr. Manfred Luger