

Ærzte
Steiermark
|| 12|2016
31
Fortbildung
Verlorener Arztbrief
– doppelter Rettungstransport
Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem
Wochentag auf einer Unfallchirurgie. Betroffen war eine
Patientin der Altersgruppe zwischen 81 und 90 Jahren,
deren Zustand stabil blieb. Der Vorfall wurde von einem
Arzt/einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung
gemeldet.
In einem Pflegekrankenhaus stürzte eine Patientin aus
dem Bett und verletzte sich am Kopf. Da sie unter einem
Neuen Oralen Anti-Koagulanz stand, veranlasste der Arzt/
die Ärztin der Pflegeeinrichtung eine Überstellung in das
nächstgelegene Unfallkrankenhaus, um dort knöcherne
oder intrazerebrale Verletzungen auszuschließen. Doch die
Patientin wurde rücküberstellt, ohne dass ein Röntgen oder
eine Craniale Computertomografie durchgeführt worden
wäre. Da der Arztbrief, der dem Rettungsdienst mitgegeben
worden war, im Zielkrankenhaus nicht abgegeben wurde,
war dort unbekannt, dass die Patientin unter einem NOAK
stand. Deshalb wurde sowohl auf das CCT als auch auf die
Observatio verzichtet.
Als die Patientin zeitnah wieder in der Pflegeeinrichtung
ankam, wandte sich der/die dortige Arzt/Ärztin an das
Unfallkrankenhaus, woraufhin die Patientin nochmals
überstellt wurde. Das darauffolgende CCT war unauffällig.
Der Zustand der Patientin war durchgehend stabil, sie erlitt
keinen körperlichen Schaden.
Eigener Ratschlag:
Eine sorgfältigere Kommunikation, insbesondere an der
Schnittstelle Rettungsdienst – aufnehmendes Krankenhaus,
wäre notwendig, um eine doppelte Überstellung zu vermei-
den. Hilfreich wäre auch gewesen, wenn der/die behandeln-
de Arzt/Ärztin des Unfallkrankenhauses Rücksprache mit
der Pflegeeinrichtung gehalten hätte.
Der/die behandelnde Arzt/Ärztin im Pflegekrankenhaus
erlebte einen derartigen Vorfall erstmalig.
Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu:
Der Fallbericht „untermauert eindrucksvoll die Bedeutung
einer klarenKommunikation (…) zwischen allen beteiligten
Einrichtungen“, so die CIRSmedical-ExpertInnen. Grund-
sätzlich sollte jedoch die Anamneseerhebung jedenfalls
die aktuelle Medikation beinhalten. Spätestens da hätte die
Informationslücke geschlossen werden können – ansonsten
sei beim zuweisenden Pflegekrankenhaus nachzufragen.
Um künftig derartige Ereignisse zu vermeiden, mögen die
Qualitätsbeauftragten der beteiligten Stellen informiert
werden, um wirksame „Sicherheitsnetze“ in ihre Abläufe zu
implementieren.
CIRSmedical.atfall des monats
Der Tipp von
der Expertin
Abwesenheitsmeldungen (Krankheit, Urlaub etc.)
– via Ärztekammer-Homepage
Abwesenheitsmeldungen von niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten können direkt über unsere Homepage gemeldet werden.
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und dem immer
größer werdenden Wunsch nach papierreduzierter Kommu-
nikation und Organisation – letztendlich auch umweltbedingt
– können Ihre Meldungen einfach und unbürokratisch nach
dem LOGIN über unsere Homepage erfolgen. Urlaubs- bzw.
Abwesenheitsmeldungenmittels E-Mail, Telefax oder per Post
könnten somit der Vergangenheit angehören.
Die digitale Meldung von urlaubs- oder anderen abwesen-
heitsbedingten Schließungszeiten von Ordinationen können
Sie wie hier beschrieben umsetzen:
Bitte loggen Sie sich auf
www.aekstmk.or.atin den internen
Bereich ein, Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Nie-
dergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“.
Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen
haben, wird auch die Meldung an die Ärztekammer und bei
Wunsch an die Gebietskrankenkasse durchgeführt; zusätzlich
entscheiden Sie, ob die abwesenheitsbedingte Schließung der
Praxis in der Ärztesuche auf der Homepage der Ärztekammer
Steiermark
www.aekstmk.or.atsichtbar sein soll.
Bitte nutzen Sie unser elektronisches Meldetool, das wir zur
Vereinfachung und Aufwandsreduktion für unsere Mitglie-
der installiert haben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte
an das Informations- und Mitgliederservice 0316-8044-0.
Mag. Beatrice Steiner-Pollheimer
Leitung IMS
Foto: Schiffer/Ärztekammer
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-
nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll
eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/ei Ärztin suchen?
A.:
Um
die eigenen Daten zu kontrollieren.
B.
Weil sie/er wirklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-
nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll
eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?
A.:
Um
die eigenen Daten zu kontrollieren.
B.
Weil sie/er wirklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.