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Ærzte

Steiermark

 || 12|2016

31

Fortbildung

Verlorener Arztbrief

– doppelter Rettungstransport

Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem

Wochentag auf einer Unfallchirurgie. Betroffen war eine

Patientin der Altersgruppe zwischen 81 und 90 Jahren,

deren Zustand stabil blieb. Der Vorfall wurde von einem

Arzt/einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung

gemeldet.

In einem Pflegekrankenhaus stürzte eine Patientin aus

dem Bett und verletzte sich am Kopf. Da sie unter einem

Neuen Oralen Anti-Koagulanz stand, veranlasste der Arzt/

die Ärztin der Pflegeeinrichtung eine Überstellung in das

nächstgelegene Unfallkrankenhaus, um dort knöcherne

oder intrazerebrale Verletzungen auszuschließen. Doch die

Patientin wurde rücküberstellt, ohne dass ein Röntgen oder

eine Craniale Computertomografie durchgeführt worden

wäre. Da der Arztbrief, der dem Rettungsdienst mitgegeben

worden war, im Zielkrankenhaus nicht abgegeben wurde,

war dort unbekannt, dass die Patientin unter einem NOAK

stand. Deshalb wurde sowohl auf das CCT als auch auf die

Observatio verzichtet.

Als die Patientin zeitnah wieder in der Pflegeeinrichtung

ankam, wandte sich der/die dortige Arzt/Ärztin an das

Unfallkrankenhaus, woraufhin die Patientin nochmals

überstellt wurde. Das darauffolgende CCT war unauffällig.

Der Zustand der Patientin war durchgehend stabil, sie erlitt

keinen körperlichen Schaden.

Eigener Ratschlag:

Eine sorgfältigere Kommunikation, insbesondere an der

Schnittstelle Rettungsdienst – aufnehmendes Krankenhaus,

wäre notwendig, um eine doppelte Überstellung zu vermei-

den. Hilfreich wäre auch gewesen, wenn der/die behandeln-

de Arzt/Ärztin des Unfallkrankenhauses Rücksprache mit

der Pflegeeinrichtung gehalten hätte.

Der/die behandelnde Arzt/Ärztin im Pflegekrankenhaus

erlebte einen derartigen Vorfall erstmalig.

Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu:

Der Fallbericht „untermauert eindrucksvoll die Bedeutung

einer klarenKommunikation (…) zwischen allen beteiligten

Einrichtungen“, so die CIRSmedical-ExpertInnen. Grund-

sätzlich sollte jedoch die Anamneseerhebung jedenfalls

die aktuelle Medikation beinhalten. Spätestens da hätte die

Informationslücke geschlossen werden können – ansonsten

sei beim zuweisenden Pflegekrankenhaus nachzufragen.

Um künftig derartige Ereignisse zu vermeiden, mögen die

Qualitätsbeauftragten der beteiligten Stellen informiert

werden, um wirksame „Sicherheitsnetze“ in ihre Abläufe zu

implementieren.

CIRSmedical.at

fall des monats

Der Tipp von

der Expertin

Abwesenheitsmeldungen (Krankheit, Urlaub etc.)

– via Ärztekammer-Homepage

Abwesenheitsmeldungen von niedergelassenen Ärztinnen und

Ärzten können direkt über unsere Homepage gemeldet werden.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung und dem immer

größer werdenden Wunsch nach papierreduzierter Kommu-

nikation und Organisation – letztendlich auch umweltbedingt

– können Ihre Meldungen einfach und unbürokratisch nach

dem LOGIN über unsere Homepage erfolgen. Urlaubs- bzw.

Abwesenheitsmeldungenmittels E-Mail, Telefax oder per Post

könnten somit der Vergangenheit angehören.

Die digitale Meldung von urlaubs- oder anderen abwesen-

heitsbedingten Schließungszeiten von Ordinationen können

Sie wie hier beschrieben umsetzen:

Bitte loggen Sie sich auf

www.aekstmk.or.at

in den internen

Bereich ein, Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Nie-

dergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“.

Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen

haben, wird auch die Meldung an die Ärztekammer und bei

Wunsch an die Gebietskrankenkasse durchgeführt; zusätzlich

entscheiden Sie, ob die abwesenheitsbedingte Schließung der

Praxis in der Ärztesuche auf der Homepage der Ärztekammer

Steiermark

www.aekstmk.or.at

sichtbar sein soll.

Bitte nutzen Sie unser elektronisches Meldetool, das wir zur

Vereinfachung und Aufwandsreduktion für unsere Mitglie-

der installiert haben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte

an das Informations- und Mitgliederservice 0316-8044-0.

Mag. Beatrice Steiner-Pollheimer

Leitung IMS

Foto: Schiffer/Ärztekammer

Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.

Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-

nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll

eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/ei Ärztin suchen?

A.:

Um

die eigenen Daten zu kontrollieren.

B.

Weil sie/er wirklich

eine/n braucht.

Download und Nutzung sind kostenlos.

Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.

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A.:

Um

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B.

Weil sie/er wirklich

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