Ærzte
Steiermark
 || 12|2013
23
Promotion
Wie bin ich als niedergelassener oder
angestellter Arzt krankenversichert ?
Private Kranken-Gruppenversicherung von
UNIQA
setzt neue Maßstäbe.
Freiberuflich tätige Ärz-
tInnen sind in der Pensi-
onsversicherung und der
Unfallversicherung nach
dem FSVG / Freiberuflich
Selbständigen Sozialver-
sicherungsgesetz pflicht-
versichert und haben über
den Wohlfahrtsfonds die
Möglichkeit, eine Kranken-
beihilfe und Wochengeld zu
beantragen.
Daher besteht für sie kei-
ne Pflichtversicherung im
Bereich der Krankenversi-
cherung. Viele entscheiden
sich daher freiwillig für eine
die Sozialversicherung er-
setzende Selbstversiche-
rung im Rahmen des ASVG
(GKK) oder GSVG (SVA).
Eine attraktive Alternati-
ve zu diesen Formen der
Selbstversicherung bie-
tet die private
Kranken-
Gruppenversicherung
des Vereins der Wahl-
ärzte und Spitals­ärzte
Steiermark.
Die Möglichkeiten in die-
sem frei gestaltbaren Versi-
cherungspaket reichen von
der allgemeinen Gebühren-
klasse und der Sonderklas-
se, mit oder ohne Einbett-
zimmer, bis zum gesamten
ambulanten Bereich – in-
klusive der umfassenden
Zahnbehandlung mit allen
Arten des Zahnersatzes.
Die Mehrleistungen im Ver-
gleich zur GKK und SVA
können sich sehen lassen.
Die Vergütung für Brillen/
Kontaktlinsen oder Zahn-
ersatz und Zahnhygiene im
ambulanten Bereich und
die Sonderklasse wahlwei-
se mit Einbettzimmer und
Deckung in Österreich/Eu-
ropa, zeigen nur einige
von mehreren Bereichen
mit unvergleichbar bes-
serer Leistung auf. Auch
die sehr aktuellen Bedarfs-
felder Reise-Krankenversi-
cherung, Wellness und Vor-
sorgeuntersuchung können
abgedeckt werden.
UNIQA
kann im Bereich
der Freien Berufe auf eine
langjährige Erfahrung ver-
weisen. Besonders die
Opting-Out-Krankenversi-
cherung, in Kooperation
mit allen österreichischen
Krankenversicherern und
Verträgen mit nahezu allen
Standesvertretungen/Kam-
mern, besteht seit mehr
als zwölf Jahren. Sie gilt
als Musterbeispiel für das
Funktionieren privatrecht-
licher Vorsorge als Alterna-
tive zur staatlichen Versor-
gung bei einer möglichen
Erkrankung und einem da-
mit verbundenen Kranken-
hausaufenthalt.
Für angestellte, pflichtver-
sicherte Ärzte gibt es im
selben Gruppenvertrag ein
vergleichbares Angebot mit
reduzierten, an die beste-
hende Pflichtversicherung
(GKK, BVA, KFA) ange-
passten, Leistungen.
Die Beiträge zu dieser
Gruppenversicherung sind
um den Gruppenrabatt er-
mäßigt und daher günstiger
als eine normale Einzelver-
sicherung. Es besteht na-
türlich auch die Möglichkeit,
die Familienangehörigen zu
denselben Bedingungen
mitzuversichern.
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