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Ærzte
Steiermark
 || 12|2013
FörderungSpreiS
Dr. Michael 
Hasiba Preis 
förderungspreis der
universitären
Lehre in 
der Medizin der Ärztekammer für Steiermark für 
die Jahre 2013/2014.
Der Preis wird von der Ärzte-
kammer in Kooperation mit
dem Vizerektorat für Studium
und Lehre gestiftet und dient
zur Förderung von Projekten
oder Konzepten, denen ein
strukturierter Lehrinhalt zu
Grunde liegt, der innovativ,
faktisch dargestellt und an
der Medizinischen Universität
Graz praktisch umsetzbar ist.
Benannt wurde er nach dem
allzu früh verstorbenen Dr.
Michael Hasiba in Anerken-
nung seiner Leistungen für
die ärztliche Fortbildung und
die verstärkte Einbeziehung
der allgemeinmedizinischen
Ausbildung in das Humanme-
dizin-Curriculum.
Preis & Teilnahme
Der Preis ist mit € 7.500 do-
tiert. Das Gewinnerprojekt
wird durch das Vizerektorat
für Studium und Lehre bei der
Umsetzung unterstützt. Alle in
der Lehre der Humanmedizin
an der Meduni Graz tätigen
Personen, die ein innovatives
Lehrkonzept entwickelt haben,
können sich bewerben. Einrei-
chungen sind als Einzel- oder
Gruppenarbeiten möglich. Das
Projekt muss an der Meduni
Graz praktisch umsetzbar sein.
Eine bereits erfolgte Evaluation
ist nicht erforderlich, es besteht
auch keine Beschränkung auf
ein bestimmtes Lehrmedium,
auch bereits publizierte Pro-
jekte können eingereicht wer-
den. Jede/r Bewerber/in kann
alle zwei Jahre nur ein Projekt
einreichen. Die Einreichung
desselben Projektes in den
folgenden Jahren ist zulässig.
Einsendeschluss ist der 30. Sep-
tember 2014. EineArbeit gilt als
rechtzeitig eingereicht, wenn
sie an diesem Tage zur Post
gegeben wurde. Die Projektbe-
schreibung muss in zweifacher
Ausfertigung unter Angabe der
Namen und Anschriften der
Mitwirkenden und allfälliger
Sponsoren bei der Ärztekam-
mer für Steiermark, 8010 Graz,
Kaiserfeldgasse 29, mittels ein-
geschriebenen Briefes eingerei-
cht werden.
Verleihung – Jury
Die Jury legt fest, welche Pro-
jekte in die Endausscheidung
kommen und dort öffentlich
zugänglich präsentiert wer-
den. Nach der Präsentation
wird die/der Preisträger/in von
der Jury gewählt. Ein Rechts-
anspruch auf Verleihung des
Preises besteht nicht. Es gibt
auch keine Rechtsmittel gegen
die Entscheidung der Jury.
Der Preis stellt kein Ent-
gelt für eine Leistung der
PreisbewerberInnen dar. In
jedem Fall behalten die Ein-
reicherInnen der Projekte
einschließlich des Gewinner-
projektes unbeschadet einer
allfälligen Drucklegung und
Veröffentlichung das geistige
Eigentum an ihren Projekten
und die daraus entspringenden
Rechte.
Kontakt
Ärztekammer für Steiermark,
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz,
Andrea Veigl, Tel. 0316/8044-42,
E-Mail:
Fo tbildung
Frühjahr:
nur noch Restplätze
1. Teil: 24./25. Jänner 2014
2. Teil: 10.-15. Februar 2014
Herbst:
1. Teil: 27./28. Juni 2014
2. Teil: 29.9.-4.10. 2014
Ausbildung zum Notarzt
gem. Ärzte-Gesetz
Fortbildung aktuell
Anmeldung & Info:
Auskünfte: Christian Hohl
Telefon 0316/8044-33
E-Mail:
NOTARZT
KURS
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