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Ærzte
Steiermark
 || 07/08|2013
PrAxiSnAchFolge
Fotos: Schiffer, Ärztekammer Steiermark
erfolgreiches 
eDV­Seminar
Zahlreiche eDV-softwareanbieter haben
sich in der Ärztekammer Steiermark eingefunden 
und ein „eDV­Speed­Dating“ für ein­ und Um­
steigerinnen abgehalten. 
Organisiert vom Fortbil-
dungsreferat der Ärztekam-
mer Steiermark standen beim
sogenannten „EDV-Speed-
Dating“ einen Tag lang
zahlreiche Neuerungen am
Software- und Computersek-
tor am Programm. Für die
TeilnehmerInnen haben die
Unternehmen vor Ort auch
attraktive Preise verlost.
Die glücklichen Gewinner-
Innen der Preise: Michael
Schint ler (Sof tware-Gut-
schein der EDV Klein im
Wert von 1.500 Euro), Ger-
hard Heiss (LED-Monitor der
Firma EDV-Klein), Patrick
Thurner (2 Eintrittskarten
von der RLB), Michaela Lau-
re (E-Card-Reader-Paket der
Firma Aceto), Michael Koch
(InnoMed-Einsteiger-Paket
im Wert von 1.500 Euro)
und Gabriel Heiml (Compu-
Group Einsteiger-Softwarepa-
ket im Wert von 1.500 Euro).
Insgesamt konnten Preise im
Gesamtwert von rund 10.000
Euro unter den Teilnehmern
verlost werden. Danke an die
unterstützenden Firmen!
der tipp von
der expertin
Praxisnachfolge –
rechtzeitige Kündigung der Kassenverträge
Immer wieder kommt es vor, dass eine zeitlich nahtlose
Nachbesetzung von § 2-Kassenplanstellen nicht termin-
gerecht erfolgen kann. Ob es sich um die Ausschreibung
einer § 2-Kassenstelle oder einer § 2-Kassenstelle als Nach-
folgepraxis handelt, in beiden Fällen sind Vorlaufzeiten zu
berücksichtigen.
Die Ausschreibung von Planstellen in AERZTE Steiermark
und auf der Homepage findet in den Monaten März, Juni,
September und Dezember statt. Jeweils ein Monat davor
müssen die Kündigungsschreiben in der Ärztekammer
einlangen, damit sie in der entsprechenden Ausgabe berück-
sichtigt werden können. Langt die Kündigung bei Kammer
und Kasse ein, ist zuerst das Einvernehmen zwischen den
Vertragsparteien zur Ausschreibung der Planstelle herzu-
stellen. Ebenso sind bei der Veröffentlichung in AERZTE
Steiermark Fristen zu berücksichtigen.
Ab Erscheinen des Journals (ca. Mitte des jeweiligen Monats)
ist vertraglich mindestens eine 14-tägige Ausschreibungs-
frist einzuhalten. Nach erfolgter Bepunktung der Plan-
stellenbewerber werden die Erstgereihten (Punktebesten)
der jeweiligen Ausschreibung in der nächstmöglichen
Vorstandssitzung bzw. im Präsidium der Ärztekammer für
Steiermark und dem Geschäftsausschuss der steirischen §
2-Krankenversicherungsträger bestätigt. Die Geschäftsaus-
schusssitzungen finden 4 mal pro Jahr statt.
Die Kündigungsfrist laut Gesamtvertrag beträgt für die
Vertragsärztin/den Vertragsarzt drei Monate zum Ende
eines Kalendervierteljahres. Im Interesse eines nahtlosen
Überganges raten wir, ein Dreivierteljahr, spätestens jedoch
ein halbes Jahr vor der geplanten Einstellung der kassenärzt-
lichen Tätigkeit die Kassenverträge zu kündigen. Bei einer
Nachfolgepraxis gilt es noch, die gemeinsame Tätigkeit für
ein Jahr von Übergeber und Übernehmer in der Kassenor-
dination zu bedenken.
Achtung: Der Ärztekammer sind mit gleicher Post die
Kündigungsschreiben an die einzelnen Krankenversiche-
rungsträger in Kopie zu übermitteln.
Birgit Pöttler
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