Ærzte
Steiermark
|| 07/08|2013
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medien
Von ausgewiesenen
Fachleuten bestätigt
„Diskurs“ zwischen Mediziner
und Journalisten endete vor
dem Presserat. Der entschied für die Journalisten, weil deren
Recherchen durch Expertenmeinungen abgesichert seien.
martin novak
Seit zwei Jahren gibt es den
Österreichischen Presserat
(wieder). Getragen vom He-
rausgeberverband und der
Journalistengewerkschaft ent-
scheidet er über Beschwer-
den wegen der Verletzung
des Ehrenkodex der österrei-
chischen Presse.
Im Vorjahr rief ihn Martin
Sprenger, Leiter des Public
Health-Lehrgangs an der Me-
dizinischen Universität Graz
an. Seine Beschwerde galt
einem Artikel des damaligen
Verantwortlichen für die Ge-
sundheitsbeilage der Kleinen
Zeitung, Didi Hubmann und
seiner Kollegin. Auslöser war
ein Artikel, in dem mit Beru-
fung auf die Universitätspro-
fessoren Werner Zenz (Kin-
der- und Jugendheilkunde),
Olaf Reich (Frauenheilkunde
und Geburtshilfe) von der
Meduni Graz und Elmar Joura
(Meduni Wien) die Wirkung
der HPV-Impfung erklärt und
positiv dargestellt wurde.
Miserabel
Sprenger schrieb daraufhin
kritische E-Mails, in denen
er die Aussagen des Artikels
nicht nur sachlich infrage
stellte, sondern auch persön-
liche Vorwürfe erhob, unter
anderem mit diesen Worten:
„Die miserabel recherchierten
Artikel werden auch in der
Lehre eingesetzt, um den Stu-
dierenden an Fachhochschu-
len und Universitäten zu zei-
gen, wie wenig faktenbasiert
Gesundheitsjournalismus in
Österreich ist.“ Es folgte ein
interner Mailwechsel. Zenz
schrieb an Sprenger: „Sie kön-
nen mir aber glauben, dass
die Daten zu HPV das halten
werden, was sie versprechen,
zu mindestens glauben das
auch die großen Fachgesell-
schaften der Länder der west-
lichen Welt.“
Übertrieben
Sprenger rief (laut Entschei-
dung) den Presserat aus fünf
Hauptgründen an: einem Satz,
in dem die „diffuse Phar-
makritik“ „bestimmter Frau-
enorganisationen“ bekrittelt
wurde, dem nicht vollstän-
digen Abdruck eines Leser-
briefes, die Veröffentlichung
des Mailverkehrs, seines Ver-
dachts, der Artikel sei bezahlt,
und der Aussage, dass durch
die HPV-Impfung jährlich
300 Todesfälle verhindert
werden könnten, eine Zahl,
die für den Beschwerdeführer
„wissenschaftlich betrachtet
übertrieben“ ist.
Abgewiesen
Die Beschwerde wurde in al-
len Punkten abgewiesen: „Der
Redakteur der Kleinen Zei-
tung hat die Zahl der Krebsto-
ten, die durch die Impfung
verhindert werden könnten,
von mehreren Professoren
der Medizinischen Universi-
tät Graz bestätigt bekommen,
also von auf ihrem Gebiet
ausgewiesenen Fachleuten.
Seine Recherche war somit
durch Expertenmeinungen
abgesichert. Dem Journa-
listen kann hier aus medien
ethischer Sicht kein Vorwurf
gemacht werden“, heißt es in
der Begründung, die kürzlich
veröffentlicht wurde.
Diskurs auf:
Entscheidung:
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