42
        
        
          Ærzte
        
        
          Steiermark
        
        
           || 07/08|2013
        
        
          Foto: Fotolia
        
        
          wirtschaft
        
        
          
            &
          
        
        
          Erfolg
        
        
          Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds
        
        
          Beschlossen in der Erweiterten Vollversammlung vom
        
        
          27.06.2013 und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde ge-
        
        
          mäß § 195 Abs. 3 S. 2 ÄrzteG am 28.06.2013 übermittelt.
        
        
          Die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds
        
        
          treten mit 01.07.2013 in Kraft.
        
        
          Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Home-
        
        
          page der Ärztekammer für Steiermark 
        
        
        
          .
        
        
          or.at) abrufbar.
        
        
          Dr. Herwig Lindner e. h.
        
        
          Präsident
        
        
          Kundmachung
        
        
          
            Die Kommunikation zwischen
          
        
        
          ÄrztInnen und
        
        
          PatientInnen per SMS und Mail steckt in Öster
        
        
          reich noch in den Kinderschuhen. Nicht alles darf
        
        
          auf elektronischem Weg verschickt werden.
        
        
          P
        
        
          
            @
          
        
        
          tient 2.0
        
        
          Robert Ernst-Kaiser
        
        
          Es ist ein verschwindend klei-
        
        
          ner Teil der Ärztinnen und
        
        
          Ärzte, die bereits über spe-
        
        
          zielle Software per SMS und
        
        
          Mail mit ihren Patientinnen
        
        
          und Patienten kommunizie-
        
        
          ren. Dabei können eigens
        
        
          für Ordinationen entwickelte
        
        
          Softwaremodule die Kommu-
        
        
          nikation mit den PatientInnen
        
        
          erleichtern und den Arbeits-
        
        
          aufwand minimieren. Einer
        
        
          der Anbieter einer solchen
        
        
          Software ist Alwin Günzberg,
        
        
          Geschäftsführer der ALAG in
        
        
          Unterpremstätten. Günzberg:
        
        
          „Die Nutzer solcher Systeme
        
        
          sind im Moment noch über-
        
        
          schaubar. Die Rückmeldungen
        
        
          jener, die auf Kommunikation
        
        
          per Mail oder SMS setzen, ist
        
        
          aber durchwegs positiv.“
        
        
          Bei der Kommunikation per
        
        
          SMS oder Mail aber ist genau
        
        
          auf die Bestimmungen im
        
        
          Gesundheitstelematikgesetz
        
        
          zu achten. „Im ungesicher-
        
        
          ten Bereich, und das ist das
        
        
          Internet, ist es nicht erlaubt,
        
        
          einen Befund oder andere
        
        
          vertrauliche Unterlagen zu
        
        
          schicken. Weiterhin gilt nur
        
        
          das Faxgerät als erlaubtes
        
        
          Gerät, Daten zu übermitteln.
        
        
          Das aber auch nur, wenn die
        
        
          Identität und maßgebliche
        
        
          Rolle der an der Weitergabe
        
        
          von Gesundheitsdaten be-
        
        
          teiligten Gesundheitsdien-
        
        
          steanbieter gegenseitig (zB
        
        
          durch persönlichen oder tele-
        
        
          fonischen Kontakt) bestätigt
        
        
          sind“, so Horst Stuhlpfarrer,
        
        
          Datenschutzbeauftragter der
        
        
          Ärztekammer Steiermark.
        
        
          Erlaubt sind Terminerinne-
        
        
          rungen, Urlaubsinforma-
        
        
          tionen, Informationen über
        
        
          Vertretungen oder ähnliches
        
        
          per SMS oder Mail. „Dabei hat
        
        
          die Ärztin/der Arzt die Wahl,
        
        
          diese Informationen gezielt
        
        
          an einen einzelnen Patienten
        
        
          oder an eine gesamte Gruppe
        
        
          zu schicken.
        
        
          Die Programme bieten großen
        
        
          individuellen Spielraum für
        
        
          die Ärztinnen und Ärzte“, so
        
        
          Günzberg. Als sehr sinnvoll
        
        
          sieht Günzberg eine solche
        
        
          Software für Einrichtungen,
        
        
          die wiederholte Termine für
        
        
          Konsultationen mit ihren Pa-
        
        
          tientInnen vereinbaren müs-
        
        
          sen. Automatisch gehen dabei
        
        
          die Terminerinnerungen an
        
        
          die PatientInnen hinaus, da-
        
        
          mit kann die „Vergesslichkeit“
        
        
          ein wenig verringert werden
        
        
          und der Praxisbetrieb geregel-
        
        
          ter ablaufen.
        
        
          Grundvoraussetzung für den
        
        
          Einsatz solcher Software ist
        
        
          ein vorhandener Internetan-
        
        
          schluss bzw. eine Telefonlei-
        
        
          tung über die Telekom. Wenn
        
        
          man in der Ordination bereits
        
        
          eine Internetleitung installiert
        
        
          hat, entstehen dadurch keine
        
        
          höheren laufenden Kosten.
        
        
          Installiert wird in der Ordi-
        
        
          nation dann eine Software, in
        
        
          der die von der Patientin/vom
        
        
          Patienten erlaubten Daten ein-
        
        
          gegeben werden.
        
        
          3 einfache Tipps, die nichts kosten
        
        
          @
        
        
          Beim Erstkontakt nehmen Sie die E-Mail-Adresse und
        
        
          Mobil-Nummer Ihrer Patienten auf und holen Sie sich die
        
        
          Einwilligung, dass Sie Ihnen nicht sensible Daten auch
        
        
          per Mail oder SMS schicken können.
        
        
          @
        
        
          In der Ärztesoftware ist ein entsprechendes Tool zu-
        
        
          meist enthalten. Lassen Sie es aktivieren und sorgen Sie
        
        
          dafür, dass es Ihre Ordinationshilfe beherrscht.
        
        
          @
        
        
          Lassen Sie Ihre Web-Adresse und eine öffentliche E-
        
        
          Mail-Adresse in Such-Datenbanken eintragen, jedenfalls
        
        
          die Ärztesuche auf 
        
        
        
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