42
Ærzte
Steiermark
|| 07/08|2013
Foto: Fotolia
wirtschaft
&
Erfolg
Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds
Beschlossen in der Erweiterten Vollversammlung vom
27.06.2013 und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde ge-
mäß § 195 Abs. 3 S. 2 ÄrzteG am 28.06.2013 übermittelt.
Die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds
treten mit 01.07.2013 in Kraft.
Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Home-
page der Ärztekammer für Steiermark
.
or.at) abrufbar.
Dr. Herwig Lindner e. h.
Präsident
Kundmachung
Die Kommunikation zwischen
ÄrztInnen und
PatientInnen per SMS und Mail steckt in Öster
reich noch in den Kinderschuhen. Nicht alles darf
auf elektronischem Weg verschickt werden.
P
@
tient 2.0
Robert Ernst-Kaiser
Es ist ein verschwindend klei-
ner Teil der Ärztinnen und
Ärzte, die bereits über spe-
zielle Software per SMS und
Mail mit ihren Patientinnen
und Patienten kommunizie-
ren. Dabei können eigens
für Ordinationen entwickelte
Softwaremodule die Kommu-
nikation mit den PatientInnen
erleichtern und den Arbeits-
aufwand minimieren. Einer
der Anbieter einer solchen
Software ist Alwin Günzberg,
Geschäftsführer der ALAG in
Unterpremstätten. Günzberg:
„Die Nutzer solcher Systeme
sind im Moment noch über-
schaubar. Die Rückmeldungen
jener, die auf Kommunikation
per Mail oder SMS setzen, ist
aber durchwegs positiv.“
Bei der Kommunikation per
SMS oder Mail aber ist genau
auf die Bestimmungen im
Gesundheitstelematikgesetz
zu achten. „Im ungesicher-
ten Bereich, und das ist das
Internet, ist es nicht erlaubt,
einen Befund oder andere
vertrauliche Unterlagen zu
schicken. Weiterhin gilt nur
das Faxgerät als erlaubtes
Gerät, Daten zu übermitteln.
Das aber auch nur, wenn die
Identität und maßgebliche
Rolle der an der Weitergabe
von Gesundheitsdaten be-
teiligten Gesundheitsdien-
steanbieter gegenseitig (zB
durch persönlichen oder tele-
fonischen Kontakt) bestätigt
sind“, so Horst Stuhlpfarrer,
Datenschutzbeauftragter der
Ärztekammer Steiermark.
Erlaubt sind Terminerinne-
rungen, Urlaubsinforma-
tionen, Informationen über
Vertretungen oder ähnliches
per SMS oder Mail. „Dabei hat
die Ärztin/der Arzt die Wahl,
diese Informationen gezielt
an einen einzelnen Patienten
oder an eine gesamte Gruppe
zu schicken.
Die Programme bieten großen
individuellen Spielraum für
die Ärztinnen und Ärzte“, so
Günzberg. Als sehr sinnvoll
sieht Günzberg eine solche
Software für Einrichtungen,
die wiederholte Termine für
Konsultationen mit ihren Pa-
tientInnen vereinbaren müs-
sen. Automatisch gehen dabei
die Terminerinnerungen an
die PatientInnen hinaus, da-
mit kann die „Vergesslichkeit“
ein wenig verringert werden
und der Praxisbetrieb geregel-
ter ablaufen.
Grundvoraussetzung für den
Einsatz solcher Software ist
ein vorhandener Internetan-
schluss bzw. eine Telefonlei-
tung über die Telekom. Wenn
man in der Ordination bereits
eine Internetleitung installiert
hat, entstehen dadurch keine
höheren laufenden Kosten.
Installiert wird in der Ordi-
nation dann eine Software, in
der die von der Patientin/vom
Patienten erlaubten Daten ein-
gegeben werden.
3 einfache Tipps, die nichts kosten
@
Beim Erstkontakt nehmen Sie die E-Mail-Adresse und
Mobil-Nummer Ihrer Patienten auf und holen Sie sich die
Einwilligung, dass Sie Ihnen nicht sensible Daten auch
per Mail oder SMS schicken können.
@
In der Ärztesoftware ist ein entsprechendes Tool zu-
meist enthalten. Lassen Sie es aktivieren und sorgen Sie
dafür, dass es Ihre Ordinationshilfe beherrscht.
@
Lassen Sie Ihre Web-Adresse und eine öffentliche E-
Mail-Adresse in Such-Datenbanken eintragen, jedenfalls
die Ärztesuche auf
Wenn sich etwas
ändert, sofort aktualisieren.