Ærzte
Steiermark
|| 03|2014
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cirsmedical
Foto: Schiffer
Der Tipp von
der Expertin
Rasterzeugnisse
Zur Beantragung des Diploms Ärztin/Arzt für Allgemein-
medizin, müssen alle gesammelten Rasterzeugnisse sowie
das Prüfungszertifikat im Original in der Ausbildungsab-
teilung der Ärztekammer für Steiermark vorgelegt werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle Ärztinnen und
Ärzte, die nach dem 31.1.2007 mit ihrer Ausbildung begon-
nen haben, nur mehr die neuen Rasterzeugnisformulare
einreichen können. Alle Formulare sind auf der Homepage
der Österreichischen Ärztekammer abrufbar. Nach jeder
Ausbildungsstelle hat die/der Ausbildungsverantwortliche
unverzüglich die entsprechenden Rasterzeugnisse auszustel-
len. Bei der Übergabe sollte unbedingt auf folgende Punkte
geachtet werden:
y
Am Kopf des Rasterzeugnisses muss „für die Ausbildung zur
Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin…“ vermerkt sein.
y
Jene Ausbildungszeiten, die Sie für das Fach Allgemeinme-
dizin einreichen möchten und auf einer Lehrambulanz oder
auf einem Lehrambulatorium absolviert haben, müssen
auf einem Rasterzeugnis „Allgemeinmedizin/Ambulanzen,
Lehrambulatorium“ bestätigt werden.
y
Jene Ausbildungszeiten, die Sie für das Fach Allgemeinme-
dizin einreichen möchten und in einer Lehrpraxis absolviert
haben, müssen auf einem Rasterzeugnis „Allgemeinmedi-
zin/Lehrpraxis“ bestätigt werden.
Die wesentlichsten Punkte im Rasterzeugnis sind:
y
Name und Unterschrift der/des Ausbildungsverantwort-
lichen sowie der Ärztlichen Leitung (1. und vorletzte Seite)
y
Stampiglie der Ausbildungsstelle
y
Datum und Unterschrift der/des Ausbildungsverantwort-
lichen bei den zu vermittelnden Kenntnissen, Erfahrungen
und Fertigkeiten
y
Evaluierungsgespräch
y
Fehl- und Unterbrechungszeiten
y
Voll- oder Teilzeit
y
Sollte bereits eine Kontrolle der Verhinderungszeiten vom
Ausbildungsverantwortlichen durchgeführt worden sein,
ist auch der Vermerk „Das gesetzliche Sechstel wurde nicht
überschritten“ zulässig.
Ich empfehle Ihnen, im letzten Drittel Ihrer Ausbildung
einen Termin zur Zeugnisüberprüfung mit mir zu ver-
einbaren, damit gegebenenfalls noch genügend Zeit bleibt,
etwaige Korrekturen vornehmen zu lassen.
Elisabeth Reiter
Narkoseart unklar
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich An-
ästhesiologie/Intensivmedizin und trug sich in einem Kran-
kenhaus zu. Er wurde von einer Pflegerin/einem Pfleger mit
mehr als 5-jähriger Berufserfahrung auf CIRSmedical gestellt.
Bei der Patientin wurde im Rahmen eines Regionalver-
fahrens Prilocain anstelle von Glucose 5% zum Aufsu-
chen der richtigen Katheterlokalisation verwendet. Die
Patientin erhielt dadurch 48ml Prilocain 1%, anstelle von
gewünschten 40ml. Da es sich um eine „Nachmeldung“
im OP-Programm handelte, wusste vorerst keiner, welches
Anästhesieverfahren zur Anwendung kommt. Ich bereitete
also standardmäßig eine Intubationsnarkose vor. Zehn Mi-
nuten später erfuhr ich von der OP-Leitstelle, dass ein IV-
Regionalverfahren geplant ist. Also die anderen Dinge und
Medikamente wieder weg und alles für die IV-Regionale
(u.a. 4 Spritzen mit à 10ml Prilocain 1%) vorbereiten. Als
die Oberärztin/der Oberarzt eintrifft, teilt sie/er mir mit,
dass sie/er anstelle der „IV-Regionale“ eine Plexusanästhe-
sie im singleshot-Verfahren machen möchte. Ich erwiderte,
dies würde etwas dauern, da ich dafür noch nichts vorbe-
reitet hätte. Sie/Er meinte, es sei kein Problem, wir nehmen
die gleichen Medikamente wie bei der IV-Regionale. Ich
wunderte mich zwar, frage aber nicht rück, und die Ple-
xusanästhesie wurde nur mit Prilocain (ohne Glucose 5%
zum Aufsuchen des richtigen Infiltrationspunktes) durch-
geführt, wodurch die Patientin anstelle von 40ml Prilocain
1% 48ml Prilocain 1% erhielt – 20% Überdosierung!
Die Patientin erlitt keinen Schaden. Der Fehler wurde nach
Beendigung der Injektion bemerkt. Als Grund wird hoher
Zeitdruck, ungenügende Informationen bzw. individuelle
spontane Eigenentscheidung der Oberärztin/des Ober-
arztes angeführt. Es fand kein dezidiertes Rückfragen mei-
nerseits statt, ob Glucose notwendig sei (bin erst seit eini-
gen Wochen auf der Anästhesie und bin bereits vollständig
in den Regeldienstplan integriert – wenig Eigenerfahrung).
Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse
einer CIRS-Expertin/eines CIRS-Experten
Wie kann das unerwünschte Ereignis zukünftig vermieden
werden? Mündliche Anweisungen unterliegen Fehlerquel-
len, Anweisungen wiederholen (richtig verstanden? = read
back) und Spritzen korrekt und leserlich beschriften und/
oder Ampullen vorzeigen. Eine Nachbesprechung aller Be-
teiligten hilft, zukünftige Ereignisse zu verhindern.
Gefahren- / Wiederholungspotenzial:
Wiederholungs-
möglichkeit bei jeder Vorbereitung und verbindliche
Checklisten können diese Gefahr reduzieren. Prilocain ist
bei Einschwemmung in den Blutkreislauf auch bei Dosen
unter 400mg gefährlich.
CIRSmedical.at
fall des monats