Ærzte
Steiermark
|| 03|2013
31
Foto: comstock
recht
REHA radkersburg
Im Bereich der Neurologie werden Maßnah-
men der Rehabilitation nach neurologischen
Erkrankungen und Defiziten wie z.B. Schlag-
anfall, Schwindel, Multipler Sklerose und
Schädel-Hirn-Traumen angeboten.
Ein wesentliches Therapiegebiet stellt dabei
die Orthoptik dar, in dem Sehen und
Wahrnehmung diagnostiziert und therapiert
werden.
Die Schwerpunkte der REHA radkersburg
liegen neben der Rehabilitation von
neuro-
logischen Erkrankungen
in der
Orthopädie
und
Kinderrehabilitation
.
REHA radkersburg | klinik maria theresia
8490 Bad Radkersburg
+43 (0)3476/3860
Ihre Selbständigkeit ist unser Ziel!
gehensweisen, einschließ-
lich grundlegender Schutz-
maßnahmen, sicherer Ar-
beitsverfahren, korrekter
Verwendungs- und Entsor-
gungsverfahren sowie Be-
deutung einer möglichen
Schutzimpfung,
y
Meldepflichten und Melde-
verfahren,
y
im Verletzungsfall zu tref-
fende Maßnahmen.
Die Information und Un-
terweisung der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer
muss vor Aufnahme der Tä-
tigkeit erfolgen und ist in
regelmäßigen Abständen zu
wiederholen. Diese Abstän-
de sind auf der Grundlage
der Ergebnisse der Ermitt-
lung und Beurteilung der
Gefahren festzulegen.
Arbeitgeberinnen und Ar-
beitgeber müssen Vorgaben
festlegen, die gewährleisten,
dass die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer systema-
tisch jede Verletzung oder
Infektion bzw. jede Beinahe-
Verletzung oder Beinahe-
Infektion durch scharfe oder
spitze medizinische Instru-
mente unverzüglich den zu-
ständigen Vorgesetzten oder
den sonst dafür zuständigen
Personen melden. Dieses
Meldesystem ist so in die
Betriebsabläufe zu integrie-
ren, dass es ein anerkanntes
und übliches Verfahren dar-
stellt. Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber müssen die im
Fall von Verletzungen mit
scharfen oder spitzen me-
dizinischen Instrumenten
erforderlichen Maßnahmen
zur Versorgung verletzter
Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer (wie z.B. Beur-
teilung des Infektionsrisikos,
Postexpositionsprophylaxe
und Nachuntersuchungen,
wenn dies aus medizinischen
Gründen angezeigt ist) nach
wissenschaftlich anerkannten
Regeln festlegen.
Im Fall einer Verletzung
durch scharfe oder spitze me-
dizinische Instrumente müs-
sen Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber prüfen, ob eine
Meldung an den zuständigen
Träger der Unfallversiche-
rung zu erstatten ist.