Warnung vor irreführenden Formularen für Ärztebuch Eintrag

Aktuell kommt es offenbar wieder vermehrt zur Aussendung irreführender Formulare, mit denen Ärzt:innen aufgefordert werden, ihre Daten bekanntzugeben, um in einem neuen Branchenverzeichnis aufzuscheinen.
Konkret betrifft dies einen Eintrag in das „Ärztebuch 2026“. Dabei sollen zahlende Ordinationen online auf aerztebuch.at gelistet werden, um im Rahmen einer Ordinationssuche leichter von Patient:innen gefunden zu werden.

Besonders problematisch ist, dass die Aussendung ein bereits mit den Ordinationsdaten vorausgefülltes Formular enthält, das lediglich unterschrieben und retourniert werden muss. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die damit verbundenen Kostenpositionen finden sich hingegen nur kleingedruckt am Schreiben und unter Bezugnahme auf nicht angeschlossene Geschäftsbedingungen.

Die Ärztekammer für Steiermark warnt ausdrücklich vor diesen unseriösen und irreführenden Vertragsanbahnungen und empfiehlt, entsprechende Schreiben sorgfältig zu prüfen und keinesfalls ungeprüft zu unterfertigen.

Sollten Sie mit dem „Ärztebuch 2026“ konfrontiert geworden sein, empfehlen wir folgende Vorgangsweise:

  • Unterschreiben Sie das Formular nicht! Schicken Sie das Formular auch nicht retour!
  • Sollten Sie bereits unterschrieben haben, dann bezahlen Sie den geforderten Betrag nicht ein! Schreiben Sie auf die Zahlungsaufforderungen am besten gar nicht erst retour!
  • Sollten Sie bereits einmal zurückgeschrieben haben, dann berufen Sie sich darauf, dass kein Vertrag vorliegt, da die Vertragsanbahnung irreführend und unlauter war sowie Wucher vorliegt und der Vertrag daher nichtig ist!
  • Kontaktieren Sie – sofern vorhanden – Ihre Rechtsschutzversicherung und suchen Sie eine/n Anwält:in auf. Unserer Erfahrung nach beenden die Betrugsfirmen die Kontaktaufnahme erst, wenn ein/e Anwält:in eingeschaltet wird.

Ihr Ansprechpartner:
Mag. Markus Friessnegg 
+43(316)8044-35
recht@aekstmk.or.at