Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Dienstverhältnis auch noch eine weitere Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit eingehen wollen, dann beachten Sie bitte, dass Sie dies in der Regel Ihrem Dienstgeber melden müssen. Für manche Tätigkeiten bedarf es sogar einer Genehmigung durch Ihren Dienstgeber.

Die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit (freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses) ist der Ärztekammer rechtzeitig im Vorhinein zu melden à info@aekstmk.or.at

Bei Aufnahme einer freiberuflichen Nebentätigkeit ist noch Folgendes zu beachten:

  • 52d ÄrzteG sieht vor, dass eine Berufshaftpflichtversicherung erst nach Abschluss und Nachweis einer freiberuflichen Tätigkeit aufgenommen werden darf.

Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter https://www.aekstmk.or.at/50?articleId=215

Auswirkungen der Nebentätigkeit auf den Wohlfahrtsfonds:

Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.aekstmk.or.at/732