Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste

Um die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung nachweisen zu können, benötigen Sie bei Erst- oder Wiederanmeldung ein aktuelles Gesundheitsattest. Verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular und beachten Sie die Hinweise zur Ausstellung:

Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste

Das Gesundheitsattest ist von einer/einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigen

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • einer/einem Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin oder
  • einer/einem Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner bzw. Betriebsärztin/Betriebsarzt

auszufüllen.

Dabei darf kein Angehörigenverhältnis zwischen dem begutachtenden Arzt und dem einzutragenden Arzt bestehen.