Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006)

Sofern Sie in Österreich eine Ausbildung vor dem 01.06.2015 begonnen haben, können Sie Ihre Ausbildung nach ÄAO 2006 auch nach diesem Stichtag fortsetzen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt (in Absprache mit dem Dienstgeber) einen Umstieg in ÄAO 2015 beantragen (siehe Umstieg). Eine neue Ausbildung können Sie nach ÄAO 2015 (siehe ÄAO 2015) oder nach ÄAO 2006 beginnen.

Nachdem die ÄAO 2006 bereits am 31.05.2015 außer Kraft getreten ist, ist eine Absolvierung der Ausbildung nach dieser Ausbildungsordnung nu noch befristet möglich. Sämtliche Ausbildungen gemäß der ÄAO 2006 sind bis längstens 30. Juni 2030 abzuschließen (§ 235 Abs 3 ÄrzteG 1998). Sofern ein Abschluss bis zu diesem Stichtag nicht realisierbar ist, wird die Möglichkeit bestehen, unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit, in die ÄAO 2015 überzutreten. Wir ersuchen um Beachtung hinsichtlich der Planung Ihrer Ausbildung.

Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2006 im Überblick

Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 36 Monate, einen Überblick finden Sie unter folgendem Link:

Die Turnusausbildung gem. ÄAO 2006 im Überblick (für alle Ärztinnen u. Ärzte, die bis zum 31.05.2015 eine Ausbildung begonnen haben)
 

Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt nach ÄAO 2006 im Überblick

Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 72 Monate:

  • Hauptfach
  • Pflichtnebenfächer
  • Wahlnebenfächer
    • Gebundene Wahlnebenfächer
    • Freie Wahlnebenfächer

Die Aufteilung ist abhängig vom jeweiligen Sonderfach. Die Informationen zu den einzelnen Sonderfächern finden Sie in den Anlagen zur ÄAO 2006.

Die Ausbildungsinhalte der einzelnen Sonderfächer sind in der sogenannten KEF und RZ-Verordnung (2006) geregelt.
 

Lehrpraxis nach ÄAO 2006

Die Liste der Lehrpraxisinhaber:innen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Der Kollektivvertrag für die Lehrpraxis nach ÄAO 2006 ist zwischenzeitig außer Kraft getreten. Es besteht die Empfehlung, diesen weiterhin als Richtlinie für die Entlohnung zu benutzen.

Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte
 

Eine Förderung der Lehrpraxis nach ÄAO 2006 ist seit dem 01.01.2018 nicht mehr vorgesehen.