Unser Wohlfahrtsfonds

Sicher - Effizient - Solidarisch - Rentabel - Unabhängig

Diese Begriffe umschreiben sehr genau, was der Wohlfahrtsfonds für Sie als Mitglied der Ärztekammer für Steiermark bzw. Landeszahnärztekammer Steiermark leistet.

 

Unabhängig

Dieses Versorgungssystem in der Selbstverwaltung der steirischen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen besteht ausschließlich für diese und deren Angehörige und ist völlig unabhängig vom Staat.
Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom staatlichen Pensions- und Sozialversicherungssystem, aber auch ganz wesentlich von kommerziellen Angeboten privater Pensionsversicherer.


Sicher

Die Sicherheit des Wohlfahrtsfonds beruht auf strenger Kontrolle durch versicherungsmathema-tische Sachverständige und staatlich befugte Prüfungsgesellschaften und der politischen Verantwortung der Ärzt:innen und Zahnärzt:innen in der eigenen steirischen Standesvertretung.
Durch die ausgewogene Absicherung des Anlagevermögens sind Pensionen und Sozialleistungen langfristig sicher und unabhängig von staatlichen Eingriffen.


Effizient

Im Vergleich zum staatlichen Pensionssystem ist der Wohlfahrtsfonds eine größenmäßig überschaubare und deswegen effizient kontrollierbare Einrichtung mit einem geschlossenen Risikokreis.
Im Gegensatz zu privaten Versicherern verwendet der Wohlfahrtsfonds seine Gewinne ausschließlich für den Fonds zugunsten der Ärzteschaft/Zahnärzteschaft und deren Angehörigen.
Für die Verwaltung werden nur ca. drei Prozent der jährlichen Beiträge eingesetzt. Damit ist die effiziente Verwendung der Mittel im Sinne der Mitglieder sichergestellt.


Solidarisch

Der Wohlfahrtsfonds ist eine Einrichtung der steirischen Ärzteschaft/Zahnärzteschaft für die steirischen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen. Das heißt, vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Sie Anspruch auf die Leistungen des Wohlfahrtsfonds (Invaliditätsversorgung, Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, Krankenbeihilfe, Notstands- und Unterstützungsfonds).
 

Die angeführten Informationen gelten für Ärzt:innen sowie Zahnärzt:innen in gleicher Weise. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die Unterscheidung verzichtet, sofern es nicht inhaltlich notwendig ist.