Praxiseröffnung, -verlegung und -schließung

Praxiseröffnung

Wenn Sie planen sich niederzulassen, gibt es dazu umfassende Informationen. Eine praktische Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zur Praxisgründung.

Wichtig:

Bitte übermitteln Sie zeitgerecht die Meldung der Praxiseröffnung:

Überdies empfehlen wir eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Kontaktieren Sie dazu

Herrn Markus Huber
Tel: (0316) 8044-26
Fax: (0316) 8044-135

Praxisverlegung

Wenn Sie innerhalb der Steiermark Ihre Ordination verlegen möchten, bitte wir Sie um rechtzeitige Übermittlung der Meldung Ihrer Praxisverlegung:

Praxisschließung

Bitte melden Sie Ihre Ordinationsschließung binnen 1-wöchiger Frist gemäß § 29 Ärztegesetz1998. Rückwirkende Schließungen können leider nicht berücksichtigt werden.