Praxiseröffnung, -verlegung und -schließung
Praxiseröffnung
Wenn Sie planen sich niederzulassen, gibt es dazu umfassende Informationen. Eine praktische Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zur Praxisgründung.
Wichtig:
Bitte übermitteln Sie zeitgerecht die Meldung der Praxiseröffnung:
Überdies empfehlen wir eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen.
Kontaktieren Sie dazu
Niederlassungsberatung für Wahlärzt:innen:
Irmgard Wurzinger-Hofer
Tel: (0316) 8044-11
Fax: (0316) 8044-135
Niederlassungsberatung für Kassenärzt:innen:
Magdalena Lindmayer, MA
Tel: (0316) 8044-28
Fax: (0316) 8044-135
Praxisverlegung
Wenn Sie innerhalb der Steiermark Ihre Ordination verlegen möchten, bitte wir Sie um rechtzeitige Übermittlung der Meldung Ihrer Praxisverlegung:
Praxisschließung
Bitte melden Sie Ihre Ordinationsschließung binnen 1-wöchiger Frist gemäß § 29 Ärztegesetz1998. Rückwirkende Schließungen können leider nicht berücksichtigt werden.