Praxiseröffnung, -verlegung und -schließung

Praxiseröffnung

Wenn Sie planen sich niederzulassen, gibt es dazu umfassende Informationen. Eine praktische Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zur Praxisgründung.

Wichtig:

Bitte übermitteln Sie zeitgerecht die Meldung der Praxiseröffnung:

Überdies empfehlen wir eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Kontaktieren Sie dazu

Niederlassungsberatung für Wahlärzt:innen:

Irmgard Wurzinger-Hofer
Tel: (0316) 8044-11
Fax: (0316) 8044-135

Niederlassungsberatung für Kassenärzt:innen:

Magdalena Lindmayer, MA
Tel: (0316) 8044-28
Fax: (0316) 8044-135

 

Praxisverlegung

Wenn Sie innerhalb der Steiermark Ihre Ordination verlegen möchten, bitte wir Sie um rechtzeitige Übermittlung der Meldung Ihrer Praxisverlegung:

Praxisschließung

Bitte melden Sie Ihre Ordinationsschließung binnen 1-wöchiger Frist gemäß § 29 Ärztegesetz1998. Rückwirkende Schließungen können leider nicht berücksichtigt werden.