Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Ärztekammer für Steiermark auf ihren Schriftstücken eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein Schriftstück der Ärztekammer für Steiermark handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Die Amtssignatur gewährleistet daher
- die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde und
- die Prüfbarkeit des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke der Ärztekammer für Steiermark
Dies ist die Bildmarke der Ärztekammer für Steiermark gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:
Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
Amtssignierte Dokumente können auf ihre Echtheit und Unverfälschtheit überprüft werden.
Für in Papierform vorliegende, amtssignierte Schriftstücke bietet die Ärztekammer Steiermark folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Verifizierung an:
- Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens an folgender Adresse:
Ärztekammer für Steiermark
Körperschaft öffentlichen Rechts
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz - Zusendung mittels Fax an die Faxnummer +43 316 815671
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes (im PDF-Format) per Mail an die E-Mail-Adresse der Ärztekammer Steiermark: aek@aekstmk.or.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Fachabteilung (siehe Briefkopf).
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten ist entsprechend dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments über das nachstehende Prüfservice möglich:
Ergibt die sodann durchgeführte Prüfung ein positives Ergebnis, so wird Ihnen das mit folgendem Text schriftlich mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Ärztekammer für Steiermark und ist inhaltlich unverändert."
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Ärztekammer für Steiermark nicht verifiziert werden."
E-Mail: aek@aekstmk.or.at
Tel.: +43 316 8044-0