Notstandsunterstützung

Aus dem Notstands- und Unterstützungsfonds können auf Antrag im Falle eines wirtschaftlich bedingten Notstandes – im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit – Zuwendungen an Kammerangehörige bzw. an deren Angehörige erfolgen.

Antragstellung:

Die Anträge sind frei formuliert unter Beilage der entsprechenden Unterlagen per E-Mail an wff@aekstmk.or.at zu übermitteln.

Kein Rechtsanspruch auf Unterstützungen aus dem Notstandsfonds:

Bei den Unterstützungen aus dem Notstands- und Unterstützungsfonds handelt es sich um Einzelfall- und Ermessensentscheidungen des Verwaltungsausschusses. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem Notstandsfonds.

 

Beitragsübernahmen für den Bezugszeitraum des Wochengeldes:

Während des Zeitraumes des Bezugs des Wochengeldes können auf Antrag (Ansuchen um Übernahme des Beitrages zur Grund- und Ergänzungsleistung) die Beiträge zur Grund- und Ergänzungsleistung aus dem Notstands- und Unterstützungsfonds übernommen werden.